Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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2. Beisetzung in Urnenmauern

2.1. Beisetzung von Urnen in Urnenmauern

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 30,00 DM

II.

1 .

1 . 1 .

1 . 2 .

1.3.

1.4.

1.5.

2 .

2 . 1 .

3.

3.1.

4.

4.1.

III.

1 .

1 . 1 .

1 . 2 .

GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN

Ausbettung von Leichen

nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren

nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren

nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren

nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren

die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ungeachtet der Ruhezeit

800,— DM

700,— DM 800,— DM

500,— DM 260,— DM

Ausbettung von Urnen

Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 60,00 DM

Entnahme aus Urnenmauern

Entnahme von Urnen aus Urnenmauern 30,00 DM

Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen und Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

NUTZUNGSGEBÜHREN­RECHTE AN GRABSTÄTTEN

Überlassung von Reihengrabstätten

für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 100,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60,00 DM

für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 300,00 DM

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