2. Beisetzung in Urnenmauern
2.1. Beisetzung von Urnen in Urnenmauern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 30,00 DM
II.
1 .
1 . 1 .
1 . 2 .
1.3.
1.4.
1.5.
2 .
2 . 1 .
3.
3.1.
4.
4.1.
III.
1 .
1 . 1 .
1 . 2 .
GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN
Ausbettung von Leichen
nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren
nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren
nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren
nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren
die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ungeachtet der Ruhezeit
800,— DM
700,— DM 800,— DM
500,— DM 260,— DM
Ausbettung von Urnen
Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 60,00 DM
Entnahme aus Urnenmauern
Entnahme von Urnen aus Urnenmauern 30,00 DM
Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen und Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
NUTZUNGSGEBÜHRENRECHTE AN GRABSTÄTTEN
Überlassung von Reihengrabstätten
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 100,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60,00 DM
für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 300,00 DM
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