Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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Bei Aufbewahrung von Leichen nach Ablauf der polizeilich festgelegten Bestattungsfrist für jeden weiteren angefangenen Tag

5,00 DM

)g vom 1980 VIII

5,00 DM 150,00 DM

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle für jeden angefangenen Tag

Benutzung des Sezierraumes

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Montabaur vom 30.12.1971,

2. §§ 22 und 23 der Friedhofsordnung der Gemeinde Bladern­heim vom 21.3.1970,

3.

§§ 22 und 23 der Friedhofsordnung der Gemeinde Eigen­dorf vom 7.9.1970,

§§ 22 und 23 der Friedhofsordnung der Gemeinde Eschel­bach vom 12.10.1963 i.d. Fassung vom 2.12.1969,

§§ 22 und 23 der Friedhofsordnung der Gemeinde Etters­dorf vom 29.1.1989,

die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Horressen vom 1.9.1971.

5430 Montabaur,

Stadt Montabaur

(Mangels)

Bürgermeister

ig vom . 1980

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