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Diese Konzeption hätte den Vorteil, daß es keiner Vorfinanzierung der Ladengeschäfte durch die Stadt bedürfte. Nachteilig an diesem Weg ist, daß durch die frühe Bildung von Gemeinschaftseigentum die Miteigentümer einstimmig ihre Zustimmung zu allen Änderungen der Planung in wesentlichen Fragen bei den im Gemeinschaftseigentum stehenden Einrichtungen (z. B. Dach, Außenfassade, Fenster, tragende Wände) geben müßten. Wegen dieses weitgehenden Mitspracherechts aller Eigentümer sei - so Bürgermeister Mangels - zu erwarten, daß die Verbandsgemeinde diesem Konzept nicht zustimmen würde. Zwar bestehe theoretisch die Möglichkeit, den Bau aufgrund der Planung zu verwirklichen. Erfahrungsgemäß ergebe sich jedoch während der Bauzeit gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung immer wieder die Notwendigkeit der Änderung.
Dr. Busch erklärt, es bestehe die Möglichkeit, durch den Einbau von General - klausein in die Teilungserklärung die Einflußnahme der Eigentümer in der Ladenpassage zu beschränken. Doch hier seien von der Rechtsprechung Grenzen gesetzt.
Als Alternative ergibt sich die Möglichkeit, mit der Teilungserklärung zu warten, bis der Bau soweit erstellt ist, daß sich keine Änderungen an der Gesamtkonzeption und am Gemeinschaftseigentum ergeben. Dann müßte die Verbandsgemeinde als Bauherr für das Projekt auftreten und von der Stadt für das Erdgeschoß abgesichert werden.
Der Nachteil bei diesem Vorgehen wäre, daß die Stadt de facto zur Zwischenfinanzierung der Kosten für das Erdgeschoß verpflichtet wäre. Dies könnte durch den Abschluß von Vorverträgen abgebaut werden, nachdem sich die Bauinteressenten im Rahmen des Baufortschritts durch Abschlagszahlungen an den Baukosten für das Erdgeschoß beteiligen.
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1980
VIII
1 g vom . 1980 VIII
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Bürgermeister Mangels spricht sich für die Alternative b) aus.
Ratsmitglied Dr. Hütte meint, man solle ernsthaft erwägen, die Planung strikt einzuhalten, könne also frühzeitig die Teilungserklärung aussprechen. Evtl, solle auch erwogen werden, Vorverträge abzuschließen und Abschlagszahlungen auf die Baukosten zu zahlen.
Als Inhalt der Vorverträge schlägt Bürgermeister Mangels in groben Zügen folgendes vor:
1. Zuteilung der Läden und Flächen an bestimmte Interessenten,
2. die Mindestausstattung der Ladengeschäfte,
3. einen Festpreis pro Quadratmeter Ladenfläche zuzüglich der während der Bauzeit auftretenden Indexsteigerungen.
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Dies wären im wesentlichen die in den Vorverträgen abzusichernden Interessen ^ der Stadt. Man ist sich bewußt, daß aus der Sicht der zukünftigen Eigentümer
weitere Wünsche bezüglich der Regelung in den Vorverträgen kommen werden.
% Ratsmitglied Roßbach (FWG) regt an, das Erdgeschoß im Leasingverfahren zu
^ vergeben.
Ratsmitglied König (CDU), der in seiner Eigenschaft als Steuerberater von Bürgermeister Mangels zur Realisierbarkeit dieser Anregung gefragt wird,
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