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erklärt, er halte das nicht für durchführbar.
Abschließend skizziert Bürgermeister Mangels die nach seiner Auffassung einzig mögliche Vorgehensweise wie folgt:
a) Abschluß eines Vertrages zwischen der Verbandsgemeinde und dem Sanierungsträger über das Teileigentum (Parkgarage, Aufbauten).
b) Die Verbandsgemeinde tritt als Bauherr für den Rathauserweiterungsbau und die Ladenpassage auf.
c) Die Verbandsgemeinde finanziert die Kosten für das Gesamtprojekt und läßt sich ihrerseits durch die Stadt die Kosten für das Erdgeschoß erstatten. Die Stadt übernimmt also die Zwischenfinanzierung für das Erdgeschoß bis zum Abschluß
der Teilungserklärungen und der Übertragung der Ladenflächen an die Interessenten.
d) Die Verbandsgemeinde veräußert die Flächen an die Interessenten und erstattet der Stadt die vorfinanzierten Beträge.
e) Nach Möglichkeit sind vor Beginn der Baumaßnahme Vorverträge mit den potentiellen Erwerbern abzuschließen, in denen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu vereinbaren sind.
f) Es besteht Übereinstimmung, daß auf ein zügiges Verfahren der Baumaßnahme zu drängen ist, um die Zeit der Zwischenfinanzierung so kurz wie möglich zu halten.
Aus den Stellungnahmen der Ratsmitglieder ergibt sich, daß die Mehrheit den von Bürgermeister Mangels vorgeschlagenen Weg akzeptiert. An die Verwaltung und den Sanierungsträger ergeht der Auftrag, die Verhandlungen auf der Basis dieses hieges voranzutreiben.
Vorsitzender
Schriftführer
Ratsmitglied Widner:
Ratsmitglied Dr./)Hütte
Ratsmitglied Wiesmann:

