Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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2. Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

1. Der Rat stimmt der Anderungsplanung in der vorgelegten Form zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung in der Form durchzu­führen, daß die Einsichtnahme in die Knderungsplanung beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur für einen Zeitraum von 2 Wochen ermöglicht wird.

3. Gleichzeitig wird die Offenlage zur Rnderungsplanung gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauart der Koppel Straße im Stadtteil Eigendorf

1. Die Fraktionen erklären ihre Vorstellungen zum Ausbau der Köppelstraße wie folgt:

1.1 Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) plädiert namens seiner Fraktion für den Ausbau der Köppelstraße mit einem einseitigen Bürgersteig (von unten gesehen rechts). Dies erfordere den Abriß der Treppe Hübinger, der Garage Görg und des Hause s

Freitag. Die Stadt solle die Treppe Hübinger, die Garage Görg und das Haus

Freitag erwerben und die Kosten finanzieren (keine Einbeziehung in den umlage­fähigen Ausbauaufwand). Er begründet die Notwendigkeit der Anlage eines Bürgersteiges mit dem Hinweis auf die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und insbesondere die Schulkinder.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion halte einen Bürgersteig nicht für erforderlich, plädiere für eine Einbahnstraßenregelung in der Köppelstraße und sei der Auffassung, daß die breiter angelegte Weststraße eher geeignet sei, den Verkehr dieses Bereichs aufzunehmen.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erläutert die Vorstellungen seiner Fraktion wie folgt:

Die Köppelstraße solle ohne Bürgersteig ausgebaut werden. Eine Einbahnregelung solle ins Auge gefaßt werden. Ober weitere verkehrsregelnde Maßnahmen solle nach Fertigstellung der Köppelstraße und der Fertigstellung der Weststraße entschie­den werden. Die FWG-Fraktion fordere auch den weiteren Ausbau der Köppelstraße (ab dem Anwesen Görg bis zur Einmündung der Weststraße) im Jahr 1981 mit einem einseitigen Bürgersteig.

Ratsmitglied Kochern spricht sich gegen die Anlegung eines Bürgersteiges aus und vertritt die Auffassung, durch eine andere Linienführung der Busse im dortigen Bereich sei eine wesentliche Verbesserung erreichbar. Er erwägt in diesem Zusammenhang die Anlegung einer Stichstraße (Wendemöglichkeit) für die Busse.

2. Bürgermeister Mangels spricht sich nachdrücklich gegen einen Ausbau der Köppel­straße ohne Bürgersteig aus. Er verweist insbesondere auf die Verkehrssicherungs­pflicht der Stadt und die Gefährdung für die Fußgänger in den Engpaßbereichen.

3. Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 11 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

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