Akte 
Sitzung 22. Mai 1980
Entstehung
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Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Haydnstraße und den Feldweg Nr. 138/1; Im Osten durch die Altstraße; Im Süden durch die Baumbacher Straße und Im besten durch die Straße - Vor dem Forsthaus

Das Umlegungsgebiet Ist ln einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung: Eigendorf Flur 1

Grundbuchbezirk: Eigendorf

Flurstück Nr. 68/2, 69 tlw., 70, 71, 72/1, 74/1, 77, 78/1, 80/1, 80/2, 85/1, 87/1, 87/4, 87/5, 89/2, 90, 92/1, 98/1, 98/2, 135/2, 138/1, 142/9, 142/10, 142/11, 142/13, 142/14, 142/15, 142/16, 142/17, 142/18, 142/36.

Flur 11

29/1, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 35/1, 35/2, 35/3, 35/4, 35/5, 37/2, 37/5, 43/2, 45/1.

Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, wird ein Flächenbeltrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG erhoben.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorllegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch ver­lassen.

Punkt 11/11: - Vorlage Nr. 104 -

Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürger­steige ln der Alleestraße, Bahnhofstraße und ln Allmannshausen

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wird für den Ausbau der Bürgersteige ln der

Alleestraße

Bahnhofstraße

Allmannshausen

auf 40 v. H. auf 40 v. H. auf 40 v. H.

festgesetzt.

Die Ratsmltglleder Wldner (SPD) und Kochern (FDP) haben wegen Vorllegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

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