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Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Haydnstraße und den Feldweg Nr. 138/1; Im Osten durch die Altstraße; Im Süden durch die Baumbacher Straße und Im besten durch die Straße - Vor dem Forsthaus
Das Umlegungsgebiet Ist ln einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung: Eigendorf Flur 1
Grundbuchbezirk: Eigendorf
Flurstück Nr. 68/2, 69 tlw., 70, 71, 72/1, 74/1, 77, 78/1, 80/1, 80/2, 85/1, 87/1, 87/4, 87/5, 89/2, 90, 92/1, 98/1, 98/2, 135/2, 138/1, 142/9, 142/10, 142/11, 142/13, 142/14, 142/15, 142/16, 142/17, 142/18, 142/36.
Flur 11
29/1, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 35/1, 35/2, 35/3, 35/4, 35/5, 37/2, 37/5, 43/2, 45/1.
Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, wird ein Flächenbeltrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG erhoben.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorllegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/11: - Vorlage Nr. 104 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige ln der Alleestraße, Bahnhofstraße und ln Allmannshausen
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wird für den Ausbau der Bürgersteige ln der
Alleestraße
Bahnhofstraße
Allmannshausen
auf 40 v. H. auf 40 v. H. auf 40 v. H.
festgesetzt.
Die Ratsmltglleder Wldner (SPD) und Kochern (FDP) haben wegen Vorllegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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