Akte 
Sitzung 22. Mai 1980
Entstehung
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Bürgermeister Mangels erklärt, im Haupt- und Finanzausschuß habe über diese Frage Einvernehmen bestanden.

2. Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Die Straßen im Schul- und Sportzentrum erhalten folgende Bezeichnungen:

a) Die in der Anlage rot gekennzeichnete Straße erhält die Bezeichnung "von-Bodelschwingh-Straße".

b) Die in gelb gekennzeichnete Straße erhält die Bezeichnung "Humboldtstraße"

c) Die in blau gekennzeichnete Straße zum Busbahnhof erhält bis auf Miderruf ebenfalls die Bezeichnung "Humboldtstraße".

Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 103 -

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungs­planes für einen Teilbereich der Elisabethenstraße (vom Haus Mahl bis Haus Salheiser)

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Für den Bereich der Grundstücke 3332, 3331, 3330/4, 3330/2 und 3330/1, Flur 20 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planinhalt wird als Parkfläche ausgewiesen,

Der Rat stimmt dem Entwurf in der vorgelegten Form zu und beschließt seine Offen­lage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Ratsmitglied Mahl (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch ver­lassen.

Ratsmitglied Midner (SPD) spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, bald­möglichst einen Gesamtplan für den Bereich der Elisabethenstraße vorzulegen. Er weist auch darauf hin, daß nach Auffassung seiner Fraktion der Meinungsbildungs­prozeß bezüglich der Verkehrsführung (Fußgängerzone) noch nicht abgeschlossen ist.

Punkt 11/10: - Vorlage Nr. 109 -

Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungs­verfahrens für das Baugebiet "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf gern. § 47 BBauG

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Gern. § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" die Umlegung ein­geleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung.

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