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Bürgermeister Mangels erklärt, im Haupt- und Finanzausschuß habe über diese Frage Einvernehmen bestanden.
2. Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Straßen im Schul- und Sportzentrum erhalten folgende Bezeichnungen:
a) Die in der Anlage rot gekennzeichnete Straße erhält die Bezeichnung "von-Bodelschwingh-Straße".
b) Die in gelb gekennzeichnete Straße erhält die Bezeichnung "Humboldtstraße"
c) Die in blau gekennzeichnete Straße zum Busbahnhof erhält bis auf Miderruf ebenfalls die Bezeichnung "Humboldtstraße".
Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 103 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Elisabethenstraße (vom Haus Mahl bis Haus Salheiser)
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Für den Bereich der Grundstücke 3332, 3331, 3330/4, 3330/2 und 3330/1, Flur 20 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planinhalt wird als Parkfläche ausgewiesen,
Der Rat stimmt dem Entwurf in der vorgelegten Form zu und beschließt seine Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
Ratsmitglied Mahl (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Ratsmitglied Midner (SPD) spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, baldmöglichst einen Gesamtplan für den Bereich der Elisabethenstraße vorzulegen. Er weist auch darauf hin, daß nach Auffassung seiner Fraktion der Meinungsbildungsprozeß bezüglich der Verkehrsführung (Fußgängerzone) noch nicht abgeschlossen ist.
Punkt 11/10: - Vorlage Nr. 109 -
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf gern. § 47 BBauG
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Gern. § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung.
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