Akte 
Sitzung 22. Mai 1980
Entstehung
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Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26. 9. 1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung verlaufend von hergestellte

bis_Teil-Einrichtung

Ruhrstraße (Parz. 2101/16) v. Parz. 2101/10 bis Grunderwerb

Ende ktendehammer

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igvom 1980 ; VIII '

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlage wird der 1.1.1978 festgesetzt.

Punkt 11/5: - Vorlage Nr. 99, 99a -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Farenau-Acker-Mittelwald"

a) Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 2468/12 und 2468/9 und Ausweisung einer Grünzone

b) Zustimmung zum vorgelegten Anderungsentwurf

c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG

a)

Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 2468/12 und 2468/9 und Ausweisung einer Grünzone

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Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Farenau-Acker Mittelwald", Gemarkung Horressen wird wie

folgt geändert:

a) Für die Parz. Nr. 2468/12 wird die Baugrenze auf 16 m parallel zur Grund­stücksgrenze entlang der Buchenstraße festgesetzt

b) für die Parz. Nr. 2468/9 wird die Baugrenze im Abstand von 18 m parallel zur gemeinsamen Grenze zu der Parz. Nr. 2468/10 festgesetzt

c) an der Parz. Nr. 2468/9 wird die Baugrenze entlang der Mainzer Straße in eine Baulinie abgeändert

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d) zwischen Gewerbegebiet und Mainzer Straße wird entsprechend des Vorschlages des Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz vom 8.5.1972 im Bebauungsplan eine Grünzone von 5 m vorgesehen.

b) Zustimmung zum vorgelegten Anderungsentwurf und Beschluß über die Offenlage

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

a) Dem vorgelegten Anderungsentwurf (zeichnerisches Deckblatt zum Bebauungsplan "Farenau - Acker Mittelwald") wird zugestimmt.

b) Gleichzeitig wird die Offenlage des Anderungsentwurfes gern. § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.

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