- 13 -
Der Stadtrat stimmt
dem Sonderplan für Wertastung, der außerplanmäßig Kosten in Höhe von 4 500,-- DM und
dem Nachtragsplan für Wegebau, der außerplanmäßig Kosten in Höhe von 2 800,-- DM vorsieht, zu.
Die Deckung der außerplanmäßigen Kosten von insgesamt 7 300,-- DM erfolgt durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 97 -
Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Baumberg", Stadtteil Eschelbach, gern. § 47 BBauG
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Gern. § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 8. 1976 (BGBl. I S. 2256) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Baumberg" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch den Weg Nr. 2800; im Osten durch die verlängerte Lilienstraße; im Süden durch das Wegeflurstück 2797 und im Westen durch die Flurstücke Nr.
1544 und 1558.
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
Gemarkung Eschelbach Grundbuchbezirk: Eschelbach
Flur 18
Flurstück-Nr.: 1531, 1532, 1533, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1541 tlw., 1542 tlw., 1543 tlw., 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1552, 1553, 1554, 1555, 1556, 1557, 2800 tlw.
Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, wird ein Flächenbeitrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG erhoben.
Punkt 11/4: - Vorlage Nr. 98 -
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- erschließungsanlagen (Ruhrstraße)
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige
- 14 -

