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3. Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22. 4. 1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1 609 400,-- DM
in der Ausgabe auf 1 609 400,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 399 300,-- DM
in der Ausgabe auf 399 300,-- DM festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 84 -
Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen als Satzung gern. § 10 BBauG - Anpassung der Festsetzung über die Errichtung von Garagen an die gültige Landesbauordnung -
Der Stadtrat faßt mit 26 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Franz-Josef Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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