Akte 
Sitzung 28. Februar 1980
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Der jeweilige Eigentümer der Einheit 4 ist verpflichtet, der Einheit 2 Wärme zu liefern.

Ein Wärmelieferungsvertrag wird zwischen den beteiligten Eigentümern gesondert ab­geschlossen .

^ Eine Instandhaltungsrücklage wird von den

Beteiligten, im Verhältnis ihrer Miteigentums­anteile nur gebildet, sofern sie vom WEG vorgeschrieben oder von der Eigentümerversammlung beschlossen wird.

§ lo

Eigentümerversammlung

1. Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentums­gesetz oder nach dem Inhalt dieses Vertrages die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können, werden durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet.