Der jeweilige Eigentümer der Einheit 4 ist verpflichtet, der Einheit 2 Wärme zu liefern.
Ein Wärmelieferungsvertrag wird zwischen den beteiligten Eigentümern gesondert abgeschlossen .
^ Eine Instandhaltungsrücklage wird von den
Beteiligten, im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile nur gebildet, sofern sie vom WEG vorgeschrieben oder von der Eigentümerversammlung beschlossen wird.
§ lo
Eigentümerversammlung
1. Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dem Inhalt dieses Vertrages die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können, werden durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet.

