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f) Die Überdachung des Gebäudes ist als Flachdach ausgebildct, wobei die Dachfläche in mehrere Abschnitte unterteilt ist, wie aus dem beigefügten Dachflächenplan ersichtlich (Anlage A). Die Kosten der Wartung und Instandsetzung der einzelnen Dachflächen tragen die Wohnungs- bzw. Teileigentümer, wie in dem
Plan niedergelegt.
g) Die Waschhalle in der Einheit 3 soll von den übrigen Eigentümern mitgenutzt werden können. Die Benutzung wird durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Einheit 3 und den übrigen Eigentümern geregelt werden.
h) Der Bestand von Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem gemeinsamen Grundstück ist - auf Verlangen eines Miteigentümers - durch entsprechende Dienstbarkeiten abzusichern. ,
Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, die Zufahrtmöglichkeit zum Sondereigentum DRK durch außerhalb dieser Urkunde zu bestellende Dienstbarkeiten sicherzustellen. ( !
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