Die Versicherungsprämien tragen die Eigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile.
c) Die Kosten für Wartung, Instandsetzung und Beleuchtung im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Treppenhäuser tragen jeweils die Wohnungs- bzw. Teileigentümer zu je 1/2 Anteil, die jeweils Zugang zu ihrem Sondereigentum über das Treppenhaus haben.
d) Die Falttür zwischen den Lehrsälen DRK und Verbandsgemeinde ist von den angrenzenden Wohnungs- bzw. Teileigcntümern gleichermaßen instandzuhalten und zu warten.
Bedingt durch die geringere Schalldämmung der Falttür ist von den Anliegern besondere Rücksicht auf die Belange des Nachbarn zu nehmen.
- Brnontuo 11c - Mitbenutzung des im Sondereigentum eines Miteigentümers befindlichen Lehrsaales durch einen anderen Miteigentümer für Veranstaltungen wird durch eine noch zu treffend Sondervereinbarung zwischen den Beteiligten geregelt .
e) Die Instandhaltung von Toren, Fenstern, Türen, Fassaden im räumlichen Bereich des Sondereigentums, auch wenn sie zum gemeinschaftlichen Eigen tum gehören, obliegt dem jeweiligen Wohnungs- bz Teileigentümer.

