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dd) das Vorkaufsrecht zu d) nur binnen vier Monate nach Zugang der Mitteilung über den mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag ausgeübt werden kann, wenn die Vorkaufsberechtigten zu
a), b) und c) erklären, daß sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben werden.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der vorstehenden unter a) - d) bezeichneten Vorkaufsrechte in dem zu bildenden Teileigentumsgrundbuch des belastenden Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Einheit - Wasserwerk -, und zwar in der Rangfolge, wie die Vorkaufsrechte gemäß vorstehender Vereinbarung ausgeübt werden können.
4. Die Verbandsgemeinde Montabaur räumt als Eigentümer des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr.
4 bezeichneten Einheit - Feuerwehrgerätehaus - dem jeweiligen Eigentümer
a) des Sondereigentums an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten "Bäuhof",
b) des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan,mit Nr. 2 bezeichneten "WC-Anlage"
c) des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Einheit - Wasserwerk -
d) des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Einheit
je ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle in der Zukunft an ihrem 3.19o/lo.ooo Miteigentumsanteii an dem eingangs genannten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Einheit - Feuerwehrgcrätchaus - ein, und zwar in der Weise, daß

