Akte 
Sitzung 28. Februar 1980
Entstehung
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c) des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan

mit Nr. 4 bezeichneten Einheit - Feuerwehrgerätehaus -

d) des Sondcreigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Einheit

je ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufs­fälle in der Zukunft an ihrem 134/lo.ooo Miteigentums- anteil an dem eingangs genannten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten "WC-Anlage" ein, und zwar in der Weise, daß

aa) das Vorkaufsrecht zu a) nur binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über den mit einem Dritten ab­geschlossenen Kaufvertrag ausgeübt werden kann; bb) das Vorkaufsrecht zu b) nur binnen zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über den mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag ausgeübt werden kann, wenn der Vorkaufsberechtigte zu a) erklärt, daß er sein Vorkaufsrecht nicht ausübt; cc) das Vorkaufsrecht zu c) nur binnen drei Monate nach Zugang der Mitteilung über den mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag ausgeübt wer­den kann, wenn die Vorkaufsberechtigten zu a) und b) erklären, daß sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben werden;

dd) das Vorkaufsrecht zu d) nur binnen vier Monate nach Zugang der Mitteilung über den mit einem Dritten ab­geschlossenen Kaufvertrag ausgeübt werden kann, wenn die Vorkaufsberechtigten zu a), b) und c) erklären, daß sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben werden.

Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der vorstehenden unter a) - d) bezeichneten Vorkaufsrechte in dem zu bildenden Teileigentumsgrundbuch des belastenden Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 be- zeichncten "WC-Anlage", und zwar in der Rangfolge, wie die Vorkaufsrechte gemäß vorstehender Vereinbarung ausge­übt werden können.