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9 vom 1980 VIII
3. Alle zum Wirksamwerden dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen bleiben Vorbehalten und werden hiermit unter Übersendung von Vertragsabschriften beantragt. Sie werden allen Beteiligten gegenüber wirksam durch Eingang beim amtierenden Notar.
Der Notar wird beauftragt, das dem Vollzug dieses Vertrages Dienliche zu veranlassen. Der Notar kann die Anträge aus dieser Urkunde auch einzeln oder beschränkt dem Grundbuchamt vorlegen oder zurückziehen, auch wenn er sie selbst nicht gestellt hat Außer den Grundbuchnachrichten an die Beteiligten wird eine an den Notar erbeten.
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Die Beteiligten sind darüber einig, daß das Eigentum an dem in § 1 Ziff. 1 bezeichneten vereinigten Grundstücks übergeht an:
a) Verb.^ndsgemeinde Montabaur zu 4.38o/lo.ooo^Mit- eigentumsanteil
b) DRK Kreisverband Unterwesterwald e.V. zu 3.776/lo.ooo Miteigentumsanteil.
Sie bewilligen und beantragen die demgemäße Eintragung der Eigentumsveränderung im Grundbuch.
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