Akte 
Sitzung 28. Februar 1980
Entstehung
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3. Alle zum Wirksamwerden dieser Urkunde erforder­lichen Genehmigungen und Bescheinigungen bleiben Vorbehalten und werden hiermit unter Übersendung von Vertragsabschriften beantragt. Sie werden allen Beteiligten gegenüber wirksam durch Ein­gang beim amtierenden Notar.

Der Notar wird beauftragt, das dem Vollzug dieses Vertrages Dienliche zu veranlassen. Der Notar kann die Anträge aus dieser Urkunde auch einzeln oder beschränkt dem Grundbuchamt vorlegen oder zurück­ziehen, auch wenn er sie selbst nicht gestellt hat Außer den Grundbuchnachrichten an die Beteiligten wird eine an den Notar erbeten.

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Die Beteiligten sind darüber einig, daß das Eigen­tum an dem in § 1 Ziff. 1 bezeichneten vereinigten Grundstücks übergeht an:

a) Verb.^ndsgemeinde Montabaur zu 4.38o/lo.ooo^Mit- eigentumsanteil

b) DRK Kreisverband Unterwesterwald e.V. zu 3.776/lo.ooo Miteigentumsanteil.

Sie bewilligen und beantragen die demgemäße Ein­tragung der Eigentumsveränderung im Grundbuch.

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