3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
60,-- DM 90,-- DM 120,-- DM.
9 vom 1980 VIII
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1983 mit folgenden Gesamtsummen:
Haushaltsjahr 1979 Haushaltsjahr 1980 Haushaltsjahr 1981 Haushaltsjahr 1982 Haushaltsjahr 1983
9 487 850,-- DM 9 083 100,-- DM 7 714 000,-- DM 4 636 000,-- DM 3 533 000,-- DM.
tg vom
6. Die SPD-Fraktion beantragt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 470.700 (Altenarbeit) in Höhe von 4 000,-- DM zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 76 -
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1979
Der Stadtrat faßt mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 bei der HHSt. 430.549 (Bewirtschaftungskosten) in Höhe von 15 000,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Punkt 11/4: - Vorlage Nr. 77 -
Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
a) Anerkennung der Auflagen in der Genehmigungsverfügung vom 14.12.1979
b) Beschlußfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Zu a): Die in der Genehmigungsverfügung vom 14.12.1979 angeführten Auflagen - Verschiebung des Wendeplatzes westlich des Busbahnhofes und baulei tmäßige Erfassung der veränderten Straßenführung der "von-Bodelschwingh- Str." - werden anerkannt.
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980
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