Akte 
Sitzung 28. Februar 1980
Entstehung
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4.32 Bel der HHSt. 461.940 und 461.950 sollen die Mittel, die für Minigolfanlage und des Pavillons vorgesehen sind, eingespart diesen Mitteln soll der Fußweg zwischen dem Parkplatz ln der und der Modellsplelanlage "Quendelberg" entlang dem Bachlauf Die Mittel werden auf ca. 50 000, DM beziffert. Der verblei (ca. 120 000,-- DM) soll eingespart und zur Verminderung der verwandt werden.

den Bau der werden. Von Fröschpforte gebaut werden, bende Betrag Kreditaufnahme

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 12 Nein-Stimmen.

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180

II

9 vom 1980 VIII

5. Der Stadtrat faßt mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

I. Der Stadtrat beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird Im

Verwaltungshaushalt

ln der Einnahme auf 10 759 760, DM ln der Ausgabe auf 10 759 760, DM

ig vom 1 , 1980 VIII J

vom

980

VII I

1;

Vermögenshaushalt

ln der Einnahme auf 9 343 100, DM

ln der Ausgabe auf 9 343 100,-- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme Im Haushaltsjahr 1980 zur Finan­zierung von Ausgaben Im Vermögenshaushalt erforderlich Ist, wird auf 1 479 000,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpfllchtungsermächtlgungen wird auf 1 232 000,-- DM festgesetzt.

3 vom jj

vom

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§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.

300 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital