Es sollte die vorhandene Bebauung von der Straße aus gerechnet, als Maßstab für die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Geschossigkeit gelten'.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diesen Anregungen soll, soweit möglich, Folge geleistet werden.
4) Die Eigentümer der Grundstücke "Kleiner Markt 1-13" regen als Gemeinschaft an, für die Geschäftshäuser eine rückwärtige Erschließung über den Steinweg sicherzustellen, damit die Fußgängerzone "Kleiner Markt" nicht von Fahrzeugen gestört werde.
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Stellungnahme der Verwaltung :
Zwar kann die Anbindung über den Steinweg gesichert werden. Die derzeit vorhandenen Parkplätze im Bereich der Parzellen 357, 358, 359 und 360 können aber nicht mehr ausgewiesen werden.
5) Vereinzelt wurde angeregt, das Haus "Kleiner Markt Nr. 1" insgesamt abzubrechen,um einen Übergang von der Fußgänger zone zum Konrad-Adenauer-Platz zu schaffen'.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus denkmalpflegerischer Sicht kann diesem Vorschlag nicht gefolgt werden.
6) Die bebaubare Fläche im Bereich der Grundstücke "Kleiner Markt 13 u'. 15" soll so ergänzt werden, daß der freigelegte Giebel des Hauses Nr. 13 kaschiert werden kann'.
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Stellungnahme der Verwaltung:
Erweiterung der Bauflächen in Richtung Steinweg um 2,00 m zuzüglich der notwendigen Flächen zur Begradigung der Baugrenze'.
7) Vorschlag der Eigentümer Rätz und Baldus, die Nutzung der Parzellen 358, 359 und 360 zu erhalten: Gebäude als Ergänzung zu den Geschäftshäusern "Kleiner Markt" und notwendige Stellplätze im Bereich der Parzelle 358'.
Stellungnahme der Verwaltung:
1) Im Bereich des sogenannten Lagers 1 der Fa'. Böckling soll die Bebauung etwa im derzeitigen Umfang möglich sein.
2) Die vorhandenen Parkplätze müssen in die Fußgängerzone einbezogen werden.
8) Die Gebäude am östlichen Steinweg befinden sich überwiegend in so schlechtem baulichen Zustand, daß ein Abbruch sinnvoll erscheint.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anregung kann aus denkmalpflegerischer Sicht nicht stattgegeben worden. Der Charakter des Steinweges ist zu erhalten.
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