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Ratsmitglied Dr. Hütte trägt für die CDU-Fraktlon zur Konkretisierung des Beschlusses unter b) folgende Ergänzungswünsche vor:
1. Es soll Im Steinweg eine Glebelstellung zur Straße hin vorgeschrieben werden. Wo das nicht möglich Ist, sollen Zwergglebel angebracht werden.
2. Um das Gesamtbild zu erhalten, soll eine Dachneigung von 45° bestimmt werden.
3. Bel Neubauten Ist Im Steinweg ln jedem Fall die Traufhöhe für Nachbargebäude zu berücksichtigen.
Punkt 1/3: - Vorlagen Nr. 601, 602 -
Beratung und Beschlußfassung über
a) die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Altstadt II" Im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
b) das Ergebnis der Erörterung mit den Betroffenen Im Rahmen des § 9 StBauFG und § 2a BBauG
c) die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gern. § 2a BBauG
a) Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Altstadt II" Im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG - Vorlage Nr. 601 -
Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Rat nimmt die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und faßt folgende Beschlüsse:
Kevag Koblenz:
Die Anregung der Kevag auf Ausweisung einer weiteren Versorgungsfläche für die Errichtung einer garagenähnllchen Station Im Bereich der projektierten Gemelnschaftsstellplätze wird akzeptiert. Die vorhandene Schaltstatlon auf den Parzellen 363 und 365, Flur 44 wird Im Plan dargestellt.
Handwerkskammer Koblenz:
Der Hinweis der Handwerkskammer Koblenz wird Im Rahmen der Sanierung berücksichtigt. Der Sanierungsträger Ist beauftragt, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
Straßenbauamt Diez:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden berücksichtigt. Die Festsetzung betreffend Fußgängerzone Im Bereich des "Kleinen Marktes" wird gestrichen. Die erarbeitete Straßenplanung wird ln den vorgenannten Plan mit aufgenommen.
Landesamt für Denkmalpflege:
Die vorgebrachten Anregungen werden mit den zuständigen Bediensteten elnver- nehmllch geregelt.
b) das Ergebnis der Erörterung mit den Betroffenen Im Rahmen des § 9 StBauFG und § 2a BBauG sowie
c) die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gern. § 2a BBauG - Vorlage Nr. 602 - Anlage 1
Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
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