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' vF" §4 3
Die Entschädigung für das unter der Nr. 1 genannte Grundstück beträgt 40,-- DM/qm und für das unter Nr. 2 genannte Teilgrundstück 18,— DM/qm. Die unter Nr. 3. aufgeführten Flächen werden unentgeltlich übertragen.
Die Nebenkosten trägt die Erwerberin.
c) Rückkauf und Weiterveräußerung eines städtischen Grundstückes im Baugebiet "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 595
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Rückkauf des Grundstückes Nr. 73 in der Flur 11 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von 584 qm von Herrn Karl Mock,
5430 Montabaur-Horressen, zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 30,-- DM/qm zuzüglich der nachweislich bezahlten Beiträge und Anschlußkosten.
Der Stadtrat ist mit der Weiterveräußerung dieses Grundstücks an Herrn Edmund Schaaf, Finkenweg 5, 5430 Montabaur-Horressen, und Frau Agnes, geb. Ritz, zum Rückkaufpreis zuzüglich der bereits angefallenen Beiträge und Anschlußkosten und zu den allgemein üblichen Bedingungen un-d Auflagen beim Verkauf städtischer Baugrundstücke einverstanden.
Die für den Rückkauf erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. . Die Deckung erfolgt aus dem Erlös beim Weiterverkauf des Grundstückes.
d) Ankauf eines Waldgrundstückes in der Gemarkung Reckenthal - Vorlage Nr. 596
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Forstgrundstückes Nr. 20 in der Flur 4 der Gemarkung Reckenthal mit einer Größe von 3 879 qm von Frau Rita Wild geb. Kreitlein, Rheinstr. 26, 5412 Ransbach-Baumbach, zum Preise von 12 886,-- DM.
Der Stadtrat stellt fest, daß eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch die Stadt gewährleistet ist, da die erforderlichen Fachkräfte und eine entsprechende maschinelle Ausrüstung zur Verfügung stehen.
Der Stadtrat genehmigt eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Forstbetriebsmittelrücklage.
Punkt 11/4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Mangels berichtet, das Ausschußmitglied Becker vom Bauausschuß
habe einen Gestaltungsvorschlag vorgelegt für das Haus Keul in der Sauertalstraße. Verwaltungsintern habe man einen Alternativvorschlag erarbeitet, der die Nutzung des Gebäudes für die städtische Bücherei zum Inhalt hat. Die jetzt für die Bücherei genutzte Fläche in der Katharinenschule beträgt 120 qm. Im Haus Keul könne eine Fläche von 250 qm genutzt werden. Nachteilig sei allerdings, daß die Bücherei in diesem Haus in drei Etagen untergebracht werden müsse.
Bürgermeister Mangels betont, es gebe kaum Alternativen für den Standort der Bücherei. Es sei ihm zwar ein Angebot unterbreitet worden, eine Fläche in einem Geschäft anzumieten. Man müsse dort aber mit enorm hohen Kosten rechnen. Außerdem wolle man ja dauerhaft eine Möglichkeit schaffen, die Bücherei unterzubringen.
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ig vom t'i 1979 '. VII
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