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Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 591 -
Beratung und Beschlußfassung über die Einbeziehung von Bauzinsen und Disagio in den beitragsfähigen Aufwand bei Erschließungsund Ausbaumaßnahmen
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die Stadt auf die Einbeziehung von Schuldzinsen und Disagio in den beitragsfähigen Aufwand bei Erschließung^- und Ausbaumaßnahmen verzichtet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, künftig bei der Abrechnung der Anlagen so zu verfahren. Soweit bei den in der Vergangenheit abgerechneten Er- schließungs- und Ausbaumaßnahmen eine Einbeziehung unterblieben ist, wird dies nachträglich gebilligt.
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!9 vom 1979 '. VII
Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Tausch von Grundstücken zwischen der Stadt und der Kath. Kirchengemeinde Montabaur in der Gemarkung Wirzenborn - Vorlage Nr. 593
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Tausch einer noch zu vermessenden Teilfläche des städt.
Grundstückes Nr. 2/544 in der Flur 10 der Gemarkung Wirzenborn mit einer Größe von ca. 9 150 qm mit den im Eigentum der Kath. Kirchengemeinde Montabaur stehenden bewaldeten Grundstücken Nr. 569 - 573 in der gleichen Flur mit einer Größe von 7 171 qm zu. Das städt. Grundstück hat einen Wert von 9 150,-- DM, der Verkehrswert der kirchlichen Grundstücke beträgt 9 145,-- DM.
Gegenseitige Herauszahlungen erfolgen nicht. Das derzeitige Pachtverhältnis der !
Stadt mit der Reitergemeinschaft Mons Tabor e. V. ist insoweit aufzulösen.
In dem abzuschließenden notariellen Tauschvertrag sind die Anliegerinteressen und jagdlichen Belange ausreichend abzusichern. Die entstehenden Nebenkosten tragen die Stadt und die Kath. Kirchengemeinde je zur Hälfte.
b) Übertragung von Grundstücksteilflächen an die Straßenverwaltung für die Straßenbaumaßnahme in der Limburger Straße - Vorlage Nr. 594
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf folgender Grund- bzw. Teilgrundstücke an die Landesstraßenverwaltung zu:
1. Flurstück Nr. 3 in der Flur 37 76 qm
2. von dem Flurstück Nr. 2 in der Flur 37 noch eine zu vermessende
Teilfläche von ca. 250 qm
3. von den Flurstücken Nr. 5725/1 und 5725/2 in der Flur 20 eine
noch zu vermessende Teilfläche von ca. 142 qm bzw.3 qm
Die Rechte der Kevag an dem Grundstück Nr. 3 in der Flur 37 sind durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch zu sichern.
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