Akte 
Sitzung 04. April 1979
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Tagesordnungspunkt II/2f wird vorgezogen. Frau Dipl.-Ing. Friedsam nimmt an der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes teil.

Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 597 -

Beratung und Beschlußfassung über Grundstückstausch, -kauf, und Entschädigungsfragen im Bereich des Baugebietes "Altstadt I"

Bürgermeister Mangels Informiert die Ratsmitglieder umfassend über die Notwendigkeit, die in der Vorlage Nr. 597 genannten Grundstücke von der Firma Jakob Böckling KG,

Inh. Ratz, zu erwerben. Er berichtet über die Verhandlungen in der Vergangenheit und betont, daß der in der Vorlage genannte Kaufpreis für die anzukaufenden Flächen

Dt von 1 050 000,-- DM für den Grundstückseigentümer Rätz nach seiner Einschätzung die

Mindestforderung sei. Auch bei intensivsten weiteren Verhandlungen sei nicht damit zu rechnen, daß der Betrag reduziert werden könne. Die Verwaltung betont, daß die Überschreitung des im Wertgutachten der Bezirksregierung Koblenz genannten Betrages (891 000, DM) notwendig ist. Außerdem bewege sie sich in dem Rahmen, in dem man auch in anderen Fällen den Grundstückseigentümern in Sanierungsfragen entgegenge­kommen sei.

Außerdem berichtet Bürgermeister Mangels über die von ihm geführten Verhandlungen bezüglich der Veräußerung von Flächen im Bereich über der Tiefgarage und im Erd­geschoß des Rathauserweiterungsbaues.

Frau Dipl.-Ing. Friedsam gibt auf Anfrage von Ratsmitgliedern Auskunft über die noch anstehenden Sanierungsfalle.

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf folgender Grundstücke im Sanierungsgebiet "Altstadt I" von Firma Jakob Böckling KG, Montabaur

*

Flur 44 Nr. 338 bebauter Hofraum 269 qm Flur 17 Nr. 3228/1 " " 552 qm Flur 17 Nr. 3223 " " 573 qm

1 394 qm.

Von dem unbebauten Grundstück Nr. 3220 in der Flur 17 wird

eine Teilfläche von ca. zusammen also

976 qm 2 370 qm

erworben.

Die Restfläche von 280 qm wird mit städt. Eigentumsflächen im Bereich der Tief­garage (ehemals Altersheim) im Verhältnis 1 : 1 getauscht.

Der Kaufpreis für die anzukaufenden Flächen beträgt 1 050 000,-- DM.

Der Sanierungsträger wird beauftragt, das Grundstücksgeschäft abzuwickeln. Kauf­preis und Nebenkosten sind aus dem Treuhandvermögen zu bezahlen.