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Punkt 1/9: - Vorlage Nr. 588 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsphnes "Schul- und Sportzentrum"
a) Zustimmung zum vorgelegten Knderungsentwurf
b) Beschlußfassung über die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:
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Der Rat stimmt dem vorgelegten Rnderungsentwurf der Kreisplanungsstelle vom Januar 1979 zu.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Gleichzeitig wird die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.
)g vom t<3 1979 VII
Punkt 1/10: - Vorlage Nr. 589 -
Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26. 9. 1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von hergestellte
bis_Teil-Einrichtung
Ruwerstraße Warthestraße bis ver- Fahrbahn, Straßenentwässerung,
längerte Rheinstraße Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage wird der 1. 11. 1978 festgesetzt.
Punkt 1/11: - ohne Vorlage -
Verkehrsregelung im Bereich der Kirchstr. / Koblenzer Straße
1. Bürgermeister Mangels erläutert dem Stadtrat die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses bezüglich der Verlegung des Schulweges im Bereich des Quendel- berges, die auf eine Initiative des Elternbeirates der Joseph-Kehrein-Schule zurückgehen.Danach sollen folgende Maßnahmen getroffen werden:
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