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Der Stadtrat faßt mit 13 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
1. Die Bedenken der Ev. Kirchengemeinde Montabaur sind insoweit ausgeräumt, als der Grenzabstand zum evangelischen Pfarrhaus gern, den Bestimmungen der Landesbauordnung eingehalten wird. Die Festsetzung hinsichtlich der Geschossigkeit (IV Geschosse) bleibt bestehen. Der Abstand zur Straße bleibt unverändert.
2. Die Bedenken der Eigentümer Braun, Mungenast und Kästner werden aus städtebaulichen Gründen zurückgewiesen.
3. Die Anregungen des Eigentümers Keul sind im Umlegungsverfahren zu prüfen. Die geforderte Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird abgelehnt.
4. Die Anregungen des Eigentümers Becker-Flügel werden zurückgewiesen.
Die Ratsmitglieder Wilhelm Müller (CDU) und Gerhard Stühn (SPD) haben wegen
Vorliegen von Sonderinteresse (Mitglieder des Kirchenvorstandes der evangelischen
Kirchengemeinde) an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Der Stadtrat faßt mit 14 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden Braun, Kästner und Mungenast nicht dinglich zu Gunsten der Stadt gesichert werden.
Die Ratsmitglieder Wilhelm Müller (CDU) und Gerhard Stühn (SPD) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/7: - Vorlage Nr. 585 -
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Peterstor" als Satzung
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Peterstor" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Die Ratsmitglieder Wilhelm Müller (CDU) und Gerhard Stühn (SPD) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse (Mitglieder des Kirchenvorstandes der evangelischen Kirchengemeinde) an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/8: - Vorlage Nr. 587 -
Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken zur Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Anlieger der "von-Bodelschwinghstraße" können nicht berücksichtigt werden.
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