Wärmeisolierung mit Schäden im Bereich der Tauchpumpe im Keller, durch undichte Fenster, Rolläden und Außentüren bei extremen Wetterlagen). Hinzu kommen die Wertminderungen durch die Verlegung und den Betrieb von Ul- und Gasleitungen auf dem Grundstück und durch Lärmbelästigungen aus dem Schul- und Turnhallenbetrieb.
Die letzte Mieterhöhung wurde für dieses Gebäude am 1.2.1976 vorgenommen. Die damals vereinbarte Miete von 340,-- DM bei einer Wohnfläche von rd. 103 qm zuzüglich 30,-- DM für eine Garage ist auch heute noch angemessen. Im übrigen läuft der Mietvertrag am 31. 12. 1979 ab.
Bei Abwägung aller positiven und negativen Aspekte sind mittlerweile die Mieten
für die Wohnungen am Festplatz in Eigendorf den Tabellenmieten angepaßt und auf
182,60 DM bzw. 160,-- DM monatlich angehoben worden. Die monatlichen Mehreinnahmen j
belaufen sich auf 58,— DM bzw. 75,— DM (= 1 596,— DM jährlich).
Die Zustände im Hause Akazienstraße 7 in Eschelbach rechtfertigen eine maximale Miete von 1,— DM/qm. Das bedeutet auf das gesamte Anwesen bezogen eine Mieterhöhung von 20,-- DM monatlich (= 240,— DM jährlich).
Die Miete für die Schulwohnung in Eschelbach wurde ebenfalls der Tabellenmiete angepaßt und von 200,-- DM auf 215,-- DM monatlich erhöht (= 180,-- DM jährlich).
Die bisher gültige Mietberechnung der Ortsgemeinde basierte fälschlich auf der ^
gesamten Nutzfläche einschl. Keller- und Abstellräumen. Maßgebend ist aber die Wohnfläche nach der 2. Wohnflächenberechnungsverordnung. Bei richtiger Anwendung ^ ^
der Vorschriften hätte der Mieter bis zur letzten Anhebung der Tabellenmieten im November 1976 eine wesentlich niedrigere Miete zu zahlen gehabt.
Zu Ziff. 22:
Es besteht Einvernehmen, daß fAr die Garagen in der Kurfürst-Dietrich-Straße die ortsübliche Miete aufgrund der vorhandenen Mängel nicht erhoben werden kann. Die Verwaltung schlägt eine Anhebung des derzeitigen Mietpreises von 20,-- DM bzw. 25,-- DM auf 30,-- DM monatlich vor.
+ Zu Ziff. 23:
Die Verzögerungen bei derErhöhung der Kostenmiete Anfang 1975 sind eingetreten durch den Mutterschaftsurlaub der zuständigen Sachbearbeiterin. Die Dienstgeschäfte dieser Sachbearbeiterin konnten von anderen Mitarbeitern aufgrund der in allen Bereichen bestehenden Arbeitsrückstände nicht wahrgenommen werden.
Der entstandene Schaden in Höhe von 2 869,47 DM kann, da kein Verschulden seitens des Sachbearbeiters vorliegt, nicht zur Regulierung gemeldet werden.
Zu Ziff. 24:
Die Außenanlagen der städtischen Wohngrundstücke, die mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, werden nur noch gelegentlich von den städt. Arbeitern gepflegt. Die Aufgaben werden mehr und mehr von den Mietern übernommen. Der Ansatz einer höheren Kostenpauschale bei der Festsetzung der Kostenmiete ist deshalb nicht gerechtfertigt.
+ Zu Ziff. 25:
Die Beitragsabrechnung für die Sperlingstraße war insofern fehlerhaft, als 1 177,39 DM zu wenig von den Beitragspflichtigen angefordert wurde.
Der Schaden ist durch Verwechslung von 2 Rechnungen über jeweils einen Teilabschnitt
der Kanalisation entstanden und wird der Eigenschadenversicherung zum Ausgleich gemeldet.
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