Zu Ziff. 26:
Die Haushaltssatzungen sollen zukünftig rechtzeitig erlassen werden.
Zu Ziff. 27:
Die in der Aufbauphase der Verbandsgemeindeverwaltung entstandenen personell Schwierigkeiten sind weitgehend behoben, so daß in Zukunft
a) die Kassenbücher und
b) die Prüfung der Jahresrechnungen
zu den vorgeschriebenen Terminen abgeschlossen bzw. durchgeführt werden.
Zu Ziff. 28:
Die Anlagen zu den Jahresrechnungen sind fertiggestellt, zu Ziff. 29:
. e gesetzlichen Bestimmungen bei der Bildung von Haushaltsresten werden zukünftig beachtet.

