Akte 
Sitzung 21. Februar 1979
Entstehung
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Die Gesamtzusammenstellung für die Jahre 1970 - 1977 weist somit folgende Ergebnisse (in TDM) aus:

I. Gesamteinnahmen III. Gesamtausgaben

IJV. Fehlbetrag

694

1.344

650

Zu Ziff. 19:

In den Jahren 1975 bis 1977 wurden bei der kostenrechnenden Einrichtung "Städtische Wohnungen" folgende Ergebnisse erzielt:

1975: Überschuß 15 197,75 DM 1976: Überschuß 23 620,17 DM 1977: Überschuß 8 111,73 DM.

( *n der Kostenrechnung sind alle laufenden Einnahmen und Ausgaben einschl. Verwal­tungskostenbeiträge und Verrechnungen mit anderen Verwaltungszweigen sowie die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt.

In keinem Jahr liegt die im Bericht festgestellte Unterdeckung vor. Aufgrund welcher Überlegungen der Rechnungshof zu einem anderen Ergebnis kommt, ist nicht bekannt.

Zu Ziff. 20:

Die Wohnungsakten werden nach den Vorschlägen des Rechnungshofes vervollständigt.

In der Vergangenheit wurden Insbesondere in den eingegliederten Gemeinden verein­zelt mündliche Mietverträge mit einer Pauschalmiete abgeschlossen. Dieses Verfahren war zur damaligen Zeit nicht unüblich. In den angesprochenen Fällen werden z. Z. schriftliche Mietverträge vorbereitet.

+ Zu Ziff. 21:

s besteht grundsätzlich Übereinstimmung, daß die Tabellensätze der Landesricht­linien den ortsüblichen Mieten in unserem Raume entsprechen. Da die Landesricht­linien von dem Normalzustand eines Gebäudes in einem normalen Wohngebiet ausgehen, dürfen sie jedoch nicht undifferenziert angewendet werden.

In den im Zusammenhang mit den Eingemeindungen übernommenen Wohnungen in den Stadt teilen lagen bzw. liegen teilweise besondere Umstände vor, die nach Meinung der Verwaltung die Anforderung der Tabellenmieten nicht rechtfertigen.

Das gilt insbesondere für das Gebäude Akazienstr. 7 in Eschelbach, das nur eine barackenförmige Notunterkunft darstellt, und für die Wohnung in der Schule in Eschelbach, bei der der Wohnwert durch die Lärmbelästigungen aus dem Schulbetrieb gemindert ist. In etwas abgemilderter Form gilt das auch für das Wohnhaus am Festplatz 2 in Eigendorf, bei dem ebenfalls Belästigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Dorfgemeinschaftshalle wertmindernd berücksichtigt werden müssen. In besonderem Maße ist das ehemalige Lehrerwohnhaus bei der Waldschule in Montabaur- Horressen durch Bauschäden und Mängel betroffen (schlechte Feuchtigkeits- und

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