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Weiterhin ist auch zu berücksichtigen, daß bei vielen Grabstätten die Pflegeverpflichtung sich ihrem Ende zuneigt und die Zahl der zu pflegenden Gräber sich in den kommenden Jahren erheblich vermindern wird. Vertragsänderungen herbei Zufuhren wegen Unzumutbarkeit der Vertragsausführung ist wohl kaum gerechtfertigt und dürfte auch dem Ansehen der Stadt kaum zuträglich sein. Neue Verträge werden grundsätzlich keine mehr abgeschlossen.
Zu Ziff. 18:
Die auf der Friedhofsverwaltung geführten Karteien und Listen haben nicht nur Sicherungscharakter im Friedhofs- und Bestattungswesen, sie dienen zum Teil auch Statistischen- und Archivzwecken.
Es werden auf der Friedhofsverwaltung Grabkarteikarten geführt, die in der Farbe allein schon wiedergeben, ob es sich um Reihen-, Wahl- oder Urnengrabstätten handelt. Diese Grabkarteikarten enthalten Angaben über die gezahlten Gebühren, die Errichtung von Grabgedenkzeichen und Grabeinfassungen.
Grabkarteikarten sind also als Dokumente für eine Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist oder Nutzungszeit zu betrachten.
Weiterhin werden Gräberlisten geführt, die nach den einzelnen Friedhofsblocks gegliedert sind. Hierbei handelt es sich nach der Friedhofserweiterung um etwa 50 Grabblocks, deren listenmäßige Erfassung getrennt, nach Reihen- und Wahlgrabstätten weder eine Mehrbelastung in der Arbeit noch überflüssig erscheint.
Die Erstellung von Friedhofsplänen für die verschiedenen Friedhöfe der Stadt ist zwar notwendig, kann jedoch nicht kurzfristig realisiert werden.
Bei der Ermittlung der Rechnungsergebnisse des Friedhofs- und Bestattungswesens wurden im ordentlichen Haushalt in den Haushaltsjahren 1970 - 1974 neben den unter der Gattungsziffer 3 geführten laufenden Ausgaben auch die unter Gattungsziffer 6 geführten einmaligen Ausgaben berücksichtigt.
Diese einmaligen Ausgaben für Friedhofserweiterung, Bau einer Urnenmauer und Grunderwerb können jedoch nicht als laufende Ausgaben im eigentlichen Sinne gesehen werden
Nach einer Bereinigung der Ausgabenseite verringert sich der festgestellte Fehlbetrag um insgesamt 130 000,-- DM auf 650 000,-- DM.
Die als Anlage 8 im Prüfungsbericht enthaltene Aufstellung ändert sich dadurch wie folgt:
Haushaltsjahr
I Gesamteinnahmen
III Gesamtausgaben (abzüglich Schuldendienst,
AfA, kalk. Zinsen und einmalige Ausgaben)
IV Fehlbetrag
1970
1971
1972 in TDM
1973
1974
69
76
83
108
104
126
149
181
152
179
57
73
98
44
75
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