Akte 
Sitzung 21. Februar 1979
Entstehung
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über die Beteiligungsverhältnisse an den Gesamtkosten geführt. Der Stadtrat ist einhellig der Meinung, daß in diesem Sinne die Verhandlungen zu führen sind.

Ober eine Auftragsvergabe an einen Planer ist später zu entscheiden.

d) Bürgermeister Mangels informiert die Ratsmitglieder, daß umlaufende Gerüchte, nach denen ein Grundstückseigentümer unberechtigt erhobene Straßenbaukosten in Höhe von 50 000,-- DM durch ein Verwaltungstreitverfahren wieder zurückgeholt habe, nicht der Wahrheit entsprechen. Der Bürger habe nach Anfechtung des ur­sprünglichen Bescheides eine Abschlagszahlung von 50 000,-- DM geleistet, worauf der Haupt- und Finanzausschuß die Zahlung von weiteren 30 000,-- DM gefordert und den Rest von 38 000,-- DM bis zur Entscheidung über das Widerspruchsverfahren zinslos gestundet habe. Die dann vom Rechtsanwalt des Zahlungspflichtigen bean­tragte aufschiebende Wirkung sei ihm vom Gericht zugestanden worden, so daß die Verwaltung bis zur Entscheidung über den Widerspruch oder eine mögliche Klage die Vollstreckung des noch offen stehenden Restbetrages nicht durchführen konnte. Hier setze nun fälschlicherweise das Gerücht ein und behaupte, daß die bereits gezahlten 50 000, DM durch Gerichtsentscheidung von der Stadt Montabaur zurück­gefordert worden seien, was jedoch nicht stimme.

Mittlerweile habe sich ergeben, daß die Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid rechtsungültig sei. Daraufhin habe der Stadtrat eine neue Satzung er­lassen, die gerade für Gewerbegebiete den geforderten neuen Verteilungsmaßstab enthalte. Weiterhin sei im Verfahren festgestellt worden, daß die Abrechnung der drei bebauten Parzellen als eine wirtschaftliche Einheit falsch sei.

Bürgermeister Mangels informiert den Rat, daß er die zuständige Fachabteilung angewiesen hat, den alten Bescheid aufzuheben und d we - h einen neuen Bescheid auf der Basis der nunmehr gültigen Satzung zu erlassen. Diese neue Veranlagung wird nicht mehr die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit bei drei Parzellen als Grundlage haben, sondern drei selbständige Grundstücke berücksichtigen. Dieses neue,aber rechtlich einwandfreie Veranlagungsverfahren bedeutet für die Stadt einen Einnahmeausfall von rd. 8 000,-- DM.

Der Stadtrat nimmt diese Information im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Kenntnis, gegen die vorgeschlagene Neuveranlagung erheben sich keine Einwände.

e) Ratsmitglied König (CDU) bittet die Verwaltung, sich nochmals mit den Parkpraktiken an der Behindertenschule in der Ruhrstraße zu befassen.

Die Absicht des Caritasverbandes, durch den Ankauf eines benachbarten Grundstückes Parkmöglichkeiten zu schaffen, konnten von der Verwaltung nicht bejaht werden, antwortet Bürgermeister Mangels. Die zuständige Fachabteilung ist angewiesen, in dieser Angelegenheit letztmalig Verhandlungen mit dem Caritasverband unter dem Gesichtspunkt zu führen, daß dieser unterhalb des Grundstückes zur Oderstraße hin die nötigen Einstellplätze schafft. Sollte diese Forderung der Verwaltung nicht umgehend akzeptiert werden, ist die Verwaltung gezwungen, durch entsprechende Beschilderungsmaßnahmpn für Ordnung zu sorgen.

5430 Montabaur, 13. März 1979

Schriftführer?

Ratsmitgliei

Vorsitzender:

Ratsmitglied Stühn

pel* Hubert