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qm überbauter Grundstücksfläche soll ein Betrag von 400,-- DM gezahlt
werden. Die Eigentumsquote soll sich auf der Grundlage des Bebauungsplanes errechnen und zwar im Verhältnis des Bauvolumens, wobei das Bauvolumen der Tiefgarage zu dem Bauvolumen der Hochbauten wie 1 : 3 berechnet werden soll. Die Nebenkosten und die Gründungskosten sind von den Erwerbern gesondert zu bezahlen.
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2. Für den Baublock Ia bewirbt sich die Nassauische Sparkasse, Wiesbaden (s. beigefügten Lageplan) um den Erwerb einer überbaubaren Fläche von 360 qm zur Errichtung eines Geschäftshauses.
Im Baublock IV ist der Erwerb einer überbaubaren Fläche von 900 qm durch die Kreissparkasse vorgesehen, die dort ebenfalls ein Geschäftshaus errichten will. Beiden Anträgen auf Erwerb von Grundstücksteilen wird zugestimmt. Der Preis soll 400,— DM/qm betragen. Die Nebenkosten und die Gründungskosten sind in diesem Preis nicht enthalten und sind gesondert zu bezahlen. Außerdem ist die Ablösung der Stellplatzverpflichtung gesondert zu vereinbaren. Der Preis je Stellplatz in der Parkgarage ist mit 23 000,-- DM zu berechnen.
Mit der Nassauischen Sparkasse und der Kreissparkasse sind entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Preis von 400,-- DM/qm als Ausgangswert der Sanierung erhöht sich für den Fall, daß sich in der Schlußabrechnung ein höherer qm-Preis ergibt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben Bürgermeister Mangels sowie das Ratsmitglied Hubert Hannappel (CDU) wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO nicht teilgenommen.
Die Planskizzen der Baublöcke sind dieser Niederschrift als Anlagen 11 und 12 beigefügt.
48 "t.
Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Aussprache über den Antrag des ADAC auf Bereitstellung von Gelände im Gewerbegebiet "Alter Galgen" zur Anlegung eines ADAC-Obungsgeländes
Dr. Hütte (CDU) ruft die Absicht des ADAC in Erinnerung, ein Obungsgelände an- legen zu wollen. Der Automobilclub habe bei 3 Städten (Gerolstein, Sobernheim und Montabaur) nachgefragt, ob diese bereit sind, geeignetes Gelände kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Stadt Montabaur käme nur der Bereich des Gewerbegebietes "Alter Galgen" in Frage.
Dr. Hütte bittet um Diskussion darüber, ob
a) das Gelände kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll (ca. 10 000 qm)
b) ob die Stadt bei kostenloser Zurverfügungstellung ebenfalls die Erschließungskosten übernimmt
c) der Stadt diese Fläche im Gewerbegebiet "Alter Galgen" für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wichtiger erscheint.
Der Vorsitzende teilt mit, daß die Stadt Gerolstein beabsichtigt, geeignetes Gelände kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Montabaur stehe also unter einem gewissen Zugzwang. Er bittet den Rat abzuwägen, ob Bauerwartungsland im Sinne von Gewerbegebiet für eine derartige Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll. Bürgermeister Mangels gibt zu erkennen, daß er einer kostenlosen Bereitstellung des benötigten Grundstückes - selbst im Hinblick auf die Aus-
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1979 j
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