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Die fehlenden Angaben hinsichtlich der Hausgruppe "Hospitalstr. 5-7" (Angabe der GRZ und GFZ) werden in den Plan übernommen.
Die Festsetzung "besondere Bauweise" wird gestrichen und ausschließlich "geschlossene Bauweise" festgeschrieben.
Die bestehenden Unklarheiten im Bereich der Verkehrsflächen werden im Plan dargestellt bzw. in der Textfestsetzung erläutert.
Die Einhaltung der Grenzabstände nach den baurechtlichen Bestimmungen ist gewährleistet.
Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 571 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Flächenbeitrages für das Umlegungsgebiet "Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für das Umlegungsgebiet "Hirtengarten" wird gern. § 58 Abs. 1 BBauG ein Flächenbeitrag von max. 27 v. H. festgesetzt.
Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 578 -
Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bauaebiet "Schul- und Sportzentrum"
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für die Wirtschaftswege Flur 31, Flurstücke 5945/2 und 5946, gelegen im Baugebiet "Schul- und Sportzentrum", wird die öffentliche Benutzung aufgehoben. Diese Wege werden eingezogen.
Punkt 1/7: - Vorlage Nr. 572 - Anlage Nr. 4 -
Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird in § 2 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfes der Richtlinien die Mindestfahrtdauer von 4 auf 3 Tage herabgesetzt.
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten in der Form, wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und als Anlage Nr. 4 dieser Niederschrift beigefügt sind.
Das Inkrafttreten der Richtlinien wird auf den 1. März 1979 festgelegt.
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