Akte 
Sitzung 21. Februar 1979
Entstehung
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Schwerpunktmäßig unterteilt der Fraktionsvorsitzende die Einzelfeststellungen des Landesrechnungshofes in zwei Bereiche:

unter

a) Kostendeckung der Gebühren im Friedhofswesen sowie Vereinheitlichung des

Satzungsrechtes. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehe sich seine Fraktion außerstande, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Es läge an der Verwaltung, geeignete Vor­schläge zur Beseitigung der bestehenden Unterdeckung der Kosten und zur Verein­heitlichung des teilweise unterschiedlichen Satzungsrechtes dem Rat zu unter­breiten. ^

b) Kostenunterdeckung der städtischen Mietwohnungen bzw. künftige Weiterverwendung dieser Objekte. Die vom Landesrechnungshof angesprochenen Kostenunterdeckungen der städtischen Mietwohnungen bzw. die Fragestellung nach der zukünftigen Ver­wendung dieser Objekte dürfe nicht dazu führen, daß sich die Stadt überstürzt von diesen Wohnungen trenne.

Vielmehr sei die Stadt verpflichtet, für soziale Fälle jeglicher Art Wohnungen vorzuhalten. Im übrigen sollte man im einen oder anderen Fall die Bildung von Wohnungseigentum in Betracht ziehen. Dr. Hütte bittet die Verwaltung, auch für diesen Bereich Entscheidungshilfen auszuarbeiten und dem Rat vorzulegen.

Die Steuerkraft der Stadt Montabaur liegt nach den Feststellungen des Landesrechnungs­hofes im Durchschnitt über dem Niveau auf Landesebene. Dr. Hütte weist darauf hin, daß dieses Ergebnis gleichermaßen den Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) wie auch den Lohn- und Einkommensteuerzahlern zu verdanken sei.

Die durchweg positiven allgemeinen Feststellungen der Prüfungsbehörde dürfen jedoch nicht zu einem selbstgefälligen Ausruhen verleiten,mahnt der Sprecher abschließend.

Es sei vielmehr fortdauernde Aufgabe von Verwaltung und Rat, alle Kräfte zu mobili­sieren, um die wirtschaftliche Effizienz der Stadt u. a. durch Erhöhung des Wohnwertes und auf dem Gebiet der Industrieansiedlung voranzutreiben.

Seine Fraktion nehme den Bericht des Landesrechnungshofes und die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage Nr. 3) zur Kenntnis.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsmitglied Stühn, ist der Meinung, daß sich Rat und Verwaltung mit diesem Prüfungsbericht keineswegs zu verstecken brauchen. Die Einzelfeststellungen innerhalb des Berichtes seien in den meisten Fällen nicht als gravierende Bemängelungen anzusehen. Auch von seiner Fraktion, die ebenfalls den Bericht des Landesrechnungshofes und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nehme, wird die Verwaltung gebeten, Vorschläge zur Änderung der nichtkostendeckenden Gebühren im Friedhofswesen sowie zur Vereinheitlichung des Satzungswesens auszuar­beiten, das Problem der städtischen Wohnungen verstärkt ins Auge zu fassen und dem Rat in Kürze einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen sowie bezüglich der fortlaufenden Stärkung der Wirtschaftskraft der Stadt Montabaur alle möglichen Schritte zu unter­nehmen.

Punkt 1/3: - Vorlagen Nr. 569a - c -

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben a) Vorlage Nr. 569a

Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 bei der Haushaltsstelle 855.518 (Unternehmereinsatz im Wald)

vom

j 1979 VII

ig'vom H 1979 . VII

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