Akte 
Sitzung 11. Januar 1979
Entstehung
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1 .

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3.

Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 60,—

für den zweiten Hund 90,—

für jeden weiteren Hund 120,—

220 v.H. 270 v.H.

300 v.H. 300 v.H. 12,— DM.

des Gemeinde- ^

DM

DM

DM;

II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1979, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 9-989-500,— DM und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgab^M mit je II. 419 . 7 OO,— DM abschließt; ^

III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 41$) das Investitions­programm für die Jahre 1978 - 1982 mit folgenden Gesamtausgaben

Haushaltsjahr 1978

5.346.000,—

DM

Haushaltsjahr 1979

10.522.000,—

DM

Haushaltsjahr 1980

5.164.000,—

DM

Haushaltsjahr 1981

2.648.000,—

DM

Haushaltsjahr 1982

5.273.000,—

DM

GesamtInvestitionen

28.953.000,—

DM.

Begründung:

Vgl. Haushaltssatzung und -plan 1979 sowie das Investitionspro­gramm 1978 - 1982i

In Vertretung:

(Vogef)

I. Beigeordneter