2
1 .
2 .
3.
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb gebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 60,—
für den zweiten Hund 90,—
für jeden weiteren Hund 120,—
220 v.H. 270 v.H.
300 v.H. 300 v.H. 12,— DM.
des Gemeinde- ^
DM
DM
DM;
II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1979, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 9-989-500,— DM und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgab^M mit je II. 419 . 7 OO,— DM abschließt; ^
III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 41$) das Investitionsprogramm für die Jahre 1978 - 1982 mit folgenden Gesamtausgaben
Haushaltsjahr 1978
5.346.000,—
DM
Haushaltsjahr 1979
10.522.000,—
DM
Haushaltsjahr 1980
5.164.000,—
DM
Haushaltsjahr 1981
2.648.000,—
DM
Haushaltsjahr 1982
5.273.000,—
DM
GesamtInvestitionen
28.953.000,—
DM.
Begründung:
Vgl. Haushaltssatzung und -plan 1979 sowie das Investitionsprogramm 1978 - 1982i
In Vertretung:
(Vogef)
I. Beigeordneter

