Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
Satzung
der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" vom 6.9.1972 (1. Änderung)
vom
Der Rat der Stadt Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 5 des Städtebauförderungsgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2318) am 11. Januar 1979 folgende Satzung beschlossen, die durch die Bezirksregierung Koblenz am _ genehmigt worden ist :
§ 1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der Stadt Montabaur vom 6.9.1972 wird wie folgt geändert:
(1) § 1 der Satzung vom 6.9.1972 wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt :
§ 1
In der Stadt Montabaur wird das Gebiet, das umgrenzt wird
im Osten : von der Südostecke des Flurstückes 2982/4,
entlang der Nordgrenze der Kolpingstraße und der Ostgrenze der Hospitalstraße bis zur Südgrenze des Hausgrundstückes Hospitalstraße 5, von der Süd-, Ost- und Nordgrenze dieses Grundstücks, weiter von der Ostseite der Hospitalstraße bis zum südlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5651/5 (Klcstergasse), von der südöstlichen und nordöstlichen Grenze dieses Flurstückes, von der Südwestgrenze der Hausgrundstücke Großer Markt Nr. 12 und 10 (Rathaus), deren Verlängerung bis zur Südostseite des Hauses Großer Markt Nr. 8, dessen Südostseite bis zur Nordostseite des Flurstücks 343, von der Nordostseite des Grabens, der durch das Hausgrundstück Großer Markt Nr. 8 verläuft und dessen Verlängerung in die Südostseite des Grundstücks Kleiner Markt Nr. 1 und von dieser Grundstücksseite;
im Norden : von der Verbindung des östl. Grenzpunktes des
Grundstücks Kleiner Markt Nr. 1 mit dem südöstlichen Grenzpunkt des Grundstücks Kleiner Markt Nr. 2, von der Nordseite der Straße "Kleiner Markt" vom Haus Nr. 2 bis zum Haus Nr.12 einschließlich, weiter von der Verbindungslinie zur Südostecke des Hauses "Vorderer Rebstock

