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b) Der Parkplatz soll an die Verbandsgemeinde und die Nassauische Sparkasse zur Ablösung ihrer Einstellplatzverpflichtung veräußert werden.
c) Die übrigen Einstellplatzverpflichteten im Bereich des Konrad-Adenauer- Platzes sollen Teile der Parkflächen der Kalbswiese erwerben. In den entsprechenden Vertrag ist eine Regelung aufzunehmen, nach der im Falle der Aussiedlung des Bauern Decker die Stadt die Flächen auf der Kalbswiese zurückerwerben kann gegen Bereitstellung von entsprechenden Flächen im Bereich des Grundstückes Decker.
d) Die Zustimmung zur Anlegung des Parkplatzes ergeht unter der Bedingung, daß mit dem Bau des Parkplatzes nicht eher begonnen wird, bis mit der Verbandsgemeinde Einigkeit erzielt worden ist über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Rathauserweiterungsbaues auf dem Konrad-Adenauer-Platz bestehen.
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3. Ratsmitglied Stühn erklärt für die SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zur
Anlegung des Parkplatzes und spricht sich ebenfalls für die Lösung aus, bei der
keine Bachverrohrung notwendig ist.
4. Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft zur Ausweisung eines Parkplatzes im Bereich der Fröschpforte und entscheidet sich dabei für die Alternative A (ohne Bachverrohrung).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den dazu erforderlichen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen und das Verfahren der Bauleitplanung einzuleiten.
3. Die Fläche ist vorzusehen für eine Ablösung der Einstellplatzverpflichtung für die Bauwerke auf dem Konrad-Adenauer-Platz durch die Verbandsgemeinde Montabaur und die Nassauische Sparkasse. Diese Aussage steht unter der Bedingung, daß alle erforderlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinde Montabaur über die Errichtung des Rathauserweiterungsbaues auf dem Konrad-Adenauer-Platz getroffen werden.
4. Für die Erfüllung der Einstellplatzverpflichtungen der übrigen Interessenten für Bauwerke auf dem Konrad-Adenauer-Platz sind Flächen auf dem Parkplatz "Kalbswiese" zur Verfügung zu stellen. In die darüber mit den Interessenten abzuschließenden Vereinbarungen ist die Regelung aufzunehmen, daß auf Wunsch der Stadt diese Fläche durch anderen von der Stadt zur Verfügung zu stellenden Parkraum ersetzt werden kann (Bauer Decker).
Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 567 -
Ausübung des Vorkaufsrechts für ein Grundstück im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Bauabschnitt
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, gern. § 24 BBauG das Vorkaufsrecht für das Grundstück in Montabaur Flur 37 Nr. 5520/5 zu dem Preis, der gern. Kaufvertrag vom 28.9.1978 zwischen der Bundesstraßenverwaltung und den Eheleuten Hartwig Epping vereinbart wurde, auszuüben.
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