Akte 
Sitzung 11. Januar 1979
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 566 -

Beratung und Beschlußfassung über die Abwicklung des Falles Lenaif, Baugebiet "Altstadt I"

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Tauschvertrag zwischen Herrn Udo Lenaif und der Stadt Montabaur, vertreten durch den Sanierungsträger, zu.

Hiernach erhält Herr Lenaif das städt. Grundstück Nr. 316 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1 430 qm zum Preise von 28,-- DM/qm =

40 040, DM. Für bereits entstandene und noch entstehende Erschließungskosten hat der Erwerber pauschal 20 000,--DM zu zahlen.

Die Stadt Montabaur übernimmt von Herrn Udo Lenaif die bebauten Grundstücke Nr. 317 - 319 in der Flur 44 der Gemarkung Montabaur, 408 groß, zum Schätzpreis von 196 000,-- DM. Darüber hinaus gewährt die Stadt für erlittene Vermögensnachteile eine Entschädigung von 61 900,-- DM und aus dem Härtefonds einen Geldausgleich bis zu 46 500,-- DM.

Der nach Verrechnung mit den städt. Forderungen verbleibende Entschädigungsanspruch von 244 360,-- DM ist mit den Kosten des Ersatzobjektes zu verrechnen.

Der Stadtrat erwartet, daß sich Bund und Land an allen sanierungsbedingten Kosten angemessen beteiligen.

Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Parkplatzes

1. Bürgermeister Mangels berichtet dem Stadtrat, die Anlegung eines Parkplatzes im Bereich der Fröschpforte sei aktuell geworden, weil die späteren Eigentümer der Gebäude auf der Parkgarage am Konrad-Adenauer-Platz keine Möglichkeit haben, die Einstellplatzverpflichtung nach der Landesbauordnung zu erfüllen. In der Park­garage selbst sollen keine Parkplätze verkauft werden, weil diese dem öffentlichen Parkverkehr gewidmet werden sollen. Auch der Parkplatz "Kalbswiese" soll nicht beschränkt werden. Daraufhin habe man ins Auge gefaßt, den Parkplatz im Bereich der Fröschpforte anzulegen. Es zeichnen sich dabei zwei Alternativen ab.

a) Der Parkplatz wird im Bereich der Grundstücke Busch, Dr. Heuster, Promenaden­weg bis zur Einmündung des Bachlaufes angelegt (70 Parkplätze),

b) der Parkplatz wird über den Bachlauf hinaus angelegt, wobei eine Verrohrung des Bachlaufes notwendig ist. Die Widerstände der Fachbehörden gegen diese Verrohrung konnten ausgeräumt werden. In diesem Fall könnten 20 zusätzliche Parkplätze angelegt werden. Es wären Mehrkosten in Höhe von 100 000,-- DM erforderlich, die aber von den späteren Erwerbern zu erstatten wären.

2. Namens der CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Dr. Hütte folgendes:

a) Die CDU-Fraktion ist mit der Anlegung des Parkplatzes einverstanden und hat sich für die Alternative ohne Bachverrohrung ausgesprochen.

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