Akte 
Sitzung 11. Januar 1979
Entstehung
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Der Abstand zur hinteren Grundstücksgrenze (Fußweg) beträgt 10,00 m. Die Bautiefe wird auf 2,oo m festgesetzt.

Zur Sicherung der Zufahrten ist eine Baulast bzw. ein grundbuchamtlich abge­sichertes Fahrrecht einzutragen.

Die Ratsmitglieder Manns und Schmidt (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mit­gewirkt. ^

Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 561 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Farenau" im Stadtteil Horressen

1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) bittet die Verwaltung zu prüfen, ob bei der Reali-

^ sierung der Änderung des Bebauungsplanes die Grundflächenzahl von 0,4 eingehalten

werden kann. In diesem Zusammenhang regt er gleichzeitig eine Überprüfung von A einigen Gebäuden im Bereich des Fürstenweges an, bei denen nach seiner Auffassung

eine Überschreitung der Bauflächenzahl möglich ist.*Die Verwaltung wird beauftragt, unbedingt auf die Einhaltung der Grundflächenzahl zu achten.

2. Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Für den Bereich des Flurstückes Nr. 39, Flur 17 wird die vorgeschriebene Firstrichtung aufgehoben und die überbaubare Flächdyon 14,oo m auf 19,oo m erweitert.

Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 562 -

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Hemchen" im Stadtteil Horressen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Anregung des Herrn Horst Preusser v. 25.11.1978 wird entsprochen. Die Ver­breiterung des jetzigen Hemchenpfades auf 5,50 m erfolgt gleichmäßig zu Lasten der Grundstücke oberhalb und unterhalb des Pfades.

Die Ratsmitglieder Manns und Schmidt (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 1/7: - Vorlage Nr. 563 -

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Peterstor" der Stadt Montabaur

1. Aus den Reihen des Stadtrates wird angeregt, statt des Flachdaches mit Penthouse eine geneigte Dachfläche vorzusehen, um eine ansprechendere Gestaltung im Interesse des Stadtbildes zu ermöglichen.

+ Dieser Satz wurde auf Wunsch von Ratsmitglied Dr. Hütte nachträglich eingefügt.

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