Akte 
Sitzung 11. Januar 1979
Entstehung
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Dem hält die Verwaltung entgegen, daß diese Möglichkeit nur realisierbar wäre, wenn statt der viergeschossigen eine dreigeschossige Bebauung ausgewiesen würde. Nach den bisherigen Absprachen mit dem Grundstückseigentümer Lehmler wird dies als unbillig bezeichnet.

2. Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung und 3 Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Im Bereich der Grundstücke Lehmler wird eine 4-geschossige Bauweise und Pent­house zugelassen.Jk]

Das Bauvorhaben Becker-Flügel wird der vorgenannten Geschossigkeit angepaßt mit einer Absetzung gegenüber der Höhe des Nachbarhauses Lehmler von 0,80 m.

Die Gebäudehöhe für das Bauvorhaben Lehmler wird auf 14,65 m festgesetzt.

Für die Giebelstellung ist die Gelbachstraße richtungsweisend. Der Abstand des Geschäftshauses Becker-Flügel zur Gelbachstraße wird auf 3,oo m festgesetzt.

Punkt 1/8: - Vorlagen Nr. 565a - c

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978

a) Vorlage Nr. 565a

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 bei der Haushaltsstelle 88252.950 (Erschließungs­kosten für Grundstücke im Himmelfeld) in Höhe von 4 612,-- DM zu.

Die Deckung erfolgt durch Erstattung durch die Erwerber der Bauplätze.

b) Vorlage Nr. 565b

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 bei der Haushaltsstelle 63052.950 (Baukosten Straße A-B im Baugebiet "Alter Galgen") in Höhe von 2 063, DM.

c) Vorlage Nr. 565c

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 bei der Haushaltsstelle 670.960 (Erweiterung der vor­handenen Anlagen - Straßenbeleuchtung) in Höhe von 3 350,-- DM zu.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei anderen Baumaßnahmen.

+ Ratsmitglied Dr. Hütte unterschrieb die Niederschrift unter dem Vorbehalt, daß im Beschlußtext zu T0-P. 1/7 an der gekennzeichneten Stelle folgender Satz eingefügt wird: - 14 -

"Dabei darf die Höhe des Penthouses die heutige Höhe des Türmchens nicht über­schreiten."