Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 552 -
Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Eichwiese" als Satzung gern. § 10 BBauG
Im Rahmen der Erläuterung des Bebauungsplanes "Eichwiese" erklärt Oberamtsrat Kaltenhäuser, die Kreisverwaltung trdere die Anpflanzung hochstämmiger Bäume entlang der Straße auf dem Bereich des Festplatzes. Man sieht darin u. U. eine Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Eichwiese als Festplatz. Ober die Frage, ob der Anregung der Kreisverwaltung Rechnung getragen werden soll, wird später noch einmal zu beraten sein.
Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Eichwiese" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 18.8.1976 als Satzung beschlossen.
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:1979 j. VII
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Punkt 1/7: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Stühn (SPD)
aa) Es wird darauf hingewiesen, daß an dem Aufgang "Im Gebück" zwei neue Abfallbehälter verbrannt bzw. aus der Verankerung gerissen wurden. Außerdem wurden die an diesem Weg aufgestellten Leuchten mit Steinen zerstört. Ratsmitglied Stühn wendet sich an den anwesenden Vertreter der Presse mit der Bitte, in der Westerwälder Zeitung auf diese Dinge hinzuweisen.
bb) Ratsmitglied Stühn weist darauf hin, daß von einem Haus der Siedlungsgesell- schaft Abwässer in den Gelbach geleitet werden. Der Vorgang ist der Verwaltung bekannt. Er bittet die Verwaltung darum, sich nachdrücklich an die Siedlungsgesellschaft zu wenden, damit ein Anschluß an das Kanalisationsnetz erfolgt.
Bürgermeister Mangels berichtet, in der nächsten Zeit habe er ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Siedlungsgesellschaft, in dem die Angelegenheit zur Sprache gebracht werde. Im übrigen sei die Siedlungsgesellschaft bereits unter Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme verpflichtet worden, für den Hausanschluß zu sorgen.
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b) Ratsmitglied Dommermuth (CDU)
aa) Frage, wann der Ausbau der Karl-Siebert-Straße erfolgen soll.
bb) Hinweis auf die Verlegung der Oberflächenentwässerung des neuen Arbeitsamtes in die Kanalisation der alten Bodener Straße. Dadurch wird das ohnehin zu klein dimensionierte Rohr in der Karl-Siebert-Straße zusätzlich beansprucht.
Antwort der Verwaltung:
Der Ausbau der Karl-Siebertstraße ist noch nicht geplant.
Eine andere Lösung für die Oberflächenentwässerung des Arbeitsamtes war nicht möglich. Die Verbesserung der Kanalisation in der Karl-Siebert-Straße bzw. der Eichendorffstraße kann erst im Zuge der Verlegung des notwendigen Hauptsammlers für das Industriegebiet bzw. für Eigendorf und Eschelbach erfolgen.
q vom 1978 .VII
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