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f) Verkauf einer Teilfläche des ehemaligen Grundstückes Keul in der Sauertalstraße an den Anlieger Häuser - Vorlage Nr. 543 -
1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) regt an, über den Verkauf der Fläche erst zu entscheiden, wenn feststeht, wie das Grundstück später verwendet werden soll.
2. Der Stadtrat lehnt mit 9 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und 2 Ja-Stimmen den Beschlußvorschlag der Vorlage Nr. 543 ab.
3. Bürgermeister Mangels stellt die Frage, ob im Haushaltsplan 1979 Mittel für einen Neubau bereitgestellt werden sollen. Im Stadtrat besteht überwiegend die Auffassung, daß vorsorglich Mittel dafür veranschlagt werden sollen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Mitglied des Bauausschusses Becker zu bitten, den versprochenen Kostenvoranschlag zu erstellen.
g) Tausch von Grundstücken im ehemaligen Baugebiet "Himmelfeld II" - Vorlage Nr. 544
Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Tausch des städt. Grundstückes Nr. 1 in der Flur
46 = 727 qm
undeiner noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes
Nr. 2 in der gleichen Flur mit ca. 3 003 qm ,
zusammen also ca. 3 730 qm
mit dem im Eigentum von Herrn Rainer Quirmbach stehenden
Flurstück Nr. 5358/1 in der Flur 36 der Gemarkung Montabaur = 3 187 qm
groß zu. Die voraussichtliche Flächendifferenz von 543 qm
ist auf einer Preisgrundlage von 26,-- DM/qm, das sind
voraussichtlich 14 618,-- DM auszugleichen.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.
Die Vermessungskosten trägt die Stadt Montabaur. Die übrigen Nebenkosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
h) Ankauf eines Grundstückes im Baugebiet "Horresser Berg" und den Verkauf
von landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Horressen - Vorlage Nr. 545
1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, seine Fraktion sei mehrheitlich gegen den in der Vorlage vorgeschlagenen Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen in der Flur 5, weil langfristig damit zu rechnen sei, daß dies - entsprechend der Intention, die Stadtteile Eigendorf und Horressen aufeinander Zuwachsen zu lassen - einmal Bauerwartungsland wird. Gegen den Ankauf der Flächen in der Flur 14 bestünden keine Bedenken.
2. Die Verwaltung erklärt, nach dem Stand der Verhandlungen müsse davon ausgegangen werden, daß mit dem Grundstückseigentümer Schmidt keine Einigung über den Verkauf von Flächen in der Flur 14 erzielt werden könne, wenn nicht gleichzeitig die Stadt die Flächen in der Flur 5 verkauft.
3. Der Stadtrat lehnt mit 8 Stimmenthaltungen und8 Nein-Stimmen den Beschlußvorschlag der Vorlage 545 ab.
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