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i) Verkauf eines städtischen Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I",
1. Abschnitt - Vorlage Nr. 546 - _
Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des Grundstückes Nr. 71 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1 280 qm an die Eheleute Matthias Greff, Zur Unterhöhl 29, 5421 Kemmenau, zu den für städt. Baugrundstücke allgemein gültigen Bedingungen zu.
Der Kaufpreis beträgt 35,-- DM/qm, das sind für 1 280 qm = 44 800,-- DM. Er ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber. Hierzu gehören auch die bereits angefallenen und die von der Stadt Montabaur vorgelegten Beiträge und Hausanschlußkosten.
Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Mangels stellt die Bauvoranfrage Schöffel für das Fabrikgelände in der Werkstraße zur Aussprache. Vor Beginn der Stadtratsitzung hatte eine Ortsbesichtigung durch den Stadtrat stattgefunden. Es besteht Übereinstimmung, daß das Projekt aus baurechtlichen Gesichtspunkten nicht abgelehnt werden könne. Bürgermeister Mangels erklärt jedoch, man müsse darauf achten, daß in ausreichendem Maß Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Dabei dürfe nicht auf den Bedarf bei Tanzkursen abgestellt werden, sondern es müsse der Besucherandrang bei Tanzveranstaltungen zugrundegelegt werden. Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Parkplatzbedarf zu ermitteln und dem Bauinteressenten rechtzeitig mitzuteilen.
Die zuständige Abteilung der Verbandsgemeindeverwaltung soll außerdem zu gegebener Zeit veranlassen, daß an beiden Seiten der Werkstraße ein absolutes Halteverbot angeordnet wird.
b) Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß außerhalb des Terminkalenders für die Sitzungen des Jahres 1978 am 18. 12. 1978 eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses anberaumt werden muß, in der der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 vorberaten werden soll.
c) Amtspat Merz berichtet,der Verwaltung sei ein notarieller Kaufvertrag zugegangen, nachdem der Bund im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt Flächen (ca. 16 000 qm) zum(Preis von 20,-- DM/qm zum Verkauf anbietet.
Es besteht im Stadtrat Übereinstimmung, daß die Stadt diese Flächen ankaufen soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, Grundstücksverhandlungen mit dem Bund aufzunehmen. In dem konkreten Fall, durch den die Stadt von dem Angebot Kenntnis erlangt hat, soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Die Mittel sollen in einem zweiten Nachtragshaushaltsplan 1978 bereitgestellt werden.
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