Akte 
Sitzung 19. Oktober 1978
Entstehung
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in vom 1979 ' VII

1 800,-- DM 600,-- DM

g vom <3 1979 . VII

2 400,-- DM

b) Ankauf von Straßengelände in der Burgstraße - Vorlage Nr. 539 -

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Nr. 675 in der Flur 44 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von ca. 40 qm von den Eheleuten Bernhard Groth, Burgstr. 9, Montabaur.

Der Kaufpreis beträgt 45,-- DM/qm =

Darüber hinaus erhalten die Verkäufer eine einmalige Nutzungsentschädigung von 15,-- DM/qm =

Der Gesamtkaufpreis von

ist mit den Ausbaubeiträgen für die Burgstraße zu verrechnen.

Sämtliche Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

c) Ankauf von Straßengelände in der Kantstraße - Vorlage Nr. 540 -

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf der für den Ausbau der Kantstraße benötigten, noch zu vermessenden Grundstücksflächen mit einer Größe von ca. 90 qm vom Nassauischen Heim GmbH, Frankfurt, zum Preise von 40,-- DM/qm.

Auf den Kaufpreis ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß eine Abschlags­zahlung von 3 600,-- DM zu leisten. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

Die Grundstücke sind nach Fertigstellung der Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

d) Ankauf von Straßengelände im Heideweg im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 541 -

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Die Anlieger des Heideweges im Stadtteil Horressen erhalten für das für den Straßenbau in Anspruch genommene Privatgelände eine Entschädigung von 22,-- DM/qm, das sind für insgesamt 392 qm = 8 624,-- DM.

Mit dieser Zahlung sind sämtliche weiteren Ansprüche, insbesondere für die Miederherstellung von Grundstückseinfassungen, Zäunen, Hauseinfahrten und der­gleichen, abgegolten. Die vertraglichen Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.

e) Verkauf von forstwirtschaftlichen Flächen an die Straßenverwaltung - Vorlage Nr. 542 -

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit dem Verkauf der Parzelle Nr. 5921/6 in der Flur 29 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 496 qm an die Landesstraßenverwaltung einverstanden.

Der endgültige Kaufpreis richtet sich nach den Grundsätzen, die das OLG Koblenz im Rechtsstreit der Stadt Boppard gegen die BRD aufstellen wird.

Unabhängig davon sind die Folge- und Nebenschäden mit 0,50 DM/qm abzugelten.

Auf den Kaufpreis ist eine Abschlagszahlung von 490,-- DM zu leisten.

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