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II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 537 -
Beratung und Beschlußfassung über die vorläufige Zuordnung der Feldjagd des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Horressen zum Jagdbezirk Montabaur III (Feldjagd 2) und die Verpachtung an Herrn Karl Keiner
Der Stadtrat faßt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung folgenden.Beschluß:
1. Die Feldjagd des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Horressen mit einer Fläche von 200 ha wird ab 1.4.1979 vorläufig dem Jagdbezirk Montabaur III (Feldjagd 2) zugeordnet.
^ 2. Die neu hinzukommende Fläche wird an Herrn Karl Keiner, Kirchstr. 14,
Montabaur, zum Preise von 10,-- DM/ha = 2 000,-- DM jährlich bis zum W 31.3.1982 verpachtet.
Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Erwerb des Grundstückes Hoffmann im Altstadtsanierungsgebiet - Vorlage Nr. 538 - _
Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat stimmt dem späteren Ankauf des Hoffmann'schen Grundstückes im Steinweg 35 durch den Sanierungsträger zum amtlichen Schätzpreis (wahrscheinlich 70 000,-- DM) zu.
2. Der Stadtrat ist mit der sofortigen Zuweisung der Eigentumswohnung in der Siegstraße 6 an Frau Hoffmann einverstanden und billigt den späteren Erwerb aus dem Treuhandvermögen zum Einstandspreis von rd. 128 000,-- DM.
Die Herstellung der Außenanlagen ist von Frau Hoffmann zu finanzieren.
3. An der Finanzierung des voraussichtlichen Differenzbetrages von 58 000,-- DM beteiligt sich die Stadt Montabaur wie folgt:
a) Sie gewährt ein hypothekarisch zu sicherndes, mit dem Tode von Frau Hoffmann, frühestens aber nach 5 Jahren fälliges und bis dahin zinsloses Darlehen aus dem Sanierungsvermögen von 20 000,-- DM.
b) Sie zahlt umzugsbedingte Auslagen bis zu 6 000,-- DM und aus dem Härteausgleichsfonds bis zu 32 000,-- DM.
Der Stadtrat erwartet, daß sich Bund und Land an den Kosten zu 3b angemessen beteiligen.
4. Bis zur Klärung der noch offenen Fragen ist das Objekt Hoffmann zum Zwecke des Abbruches anzumieten.
Frau Hoffmann erhält bis zu diesem Zeitpunkt, mindestens aber für die Dauer eines Jahres eine Mietausfallentschädigung von monatlich 235,-- DM. Voraussetzung ist, daß Frau Hoffmann das Gebäude umgehend, spätestens bis zum 30. 10. 1978 räumt.
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