Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 527 -
Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung, den Nachtragshaushaltsplan und die Änderung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1977 - 1981
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um vermindert
und damit der Gesamtbetrag
DM
um DM
des Haushaltsplans
einschl. der
Nachträge
gegenüber
auf nunmehr
bisher
festgesetzt
DM
DM
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
125 400
9*" "
9 998 000,--
10 123 400,--
die Ausgaben im Vermögenshaushalt
125 400
) -
9 998 000,--
10 123 400,--
die Einnahmen
-
907 800,--
6 093 200,--
5 185 400,--
die Ausgaben
-
907 800,--
6 093 200,--
5 185 400,--
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2 126 300,-- DM um 1 392 300,-- DM vermindert und damit auf 734 000,-- DM neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1 700 000,— DM um 126 000,-- DM erhöht und damit auf 1 826 000,-- DM neu festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Gleichzeitig wird gemäß § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte geänderte Investitionsprogramm für die Jahre 1977 - 1981 beschlossen.

