- 7 -
vom
79
VII
Punkt 1/4: Beratung über verkehrslenkende Maßnahmen im Bereich der Wölfchesbitz und des Schulzentrums
Der Stadtrat verabschiedet durch einstimmigen Beschluß folgende Resolution an die für die Verkehrsregelung zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:
1. Der Stadtrat erkennt die Notwendigkeit von Verkehrslenkungsmaßnahmen im Bereich tq vom
des Schulzentrums und der Wölfchesbitzstraße an. 1979
VII
2. Der Stadtrat empfiehlt, folgende Verkehrsregelungen zu treffen:
§
§
2.1 Die Humbach-, Mons-Tabor- und Wölfchesbitzstraße sollen zu Einbahnstraßen
werden. Dabei soll die Verkehrsführung von der Humbachstr. (in Richtung Humboldt- i Q vom straße)über die Mons-Tabor-Str. (vom Fürstenweg weg) und die Wölfchesbitzstr. <1 1979
(in Richtung Fürstenweg) erfolgen. . VII
2.2 Das Teilstück der Humboldtstraße zwischen Mons-Tabor- und Humbachstraße ,
soll in beiden Richtungen befahrbar bleiben. Es soll jedoch beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet werden.
2.3 Das Verkehrsaufkommen aus Eigendorf in Richtung Stadt soll so geführt werden, daß ein Einbiegen in die von-Orsbeck-Straße (Linksabbieger) untersagt wird.
Das Einbiegen von der Elgendorfer Straße in die von-Orsbeck-Straße aus Richtung Stadt (Rechtsabbieger) soll zugelassen werden.
Die von-Orsbeck-Straße soll im Teilstück zwischen Elgendorfer- und Wölfches- bitzstraße als Einbahnstraße (in Richtung Wölfchesbitzstraße) ausgewiesen werden. Das Teilstück der von-Orsbeck-Straße zwischen Wölfchesbitz- und Mons-Tabor-Straße soll in beiden Richtungen befahrbar bleiben. Es soll beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet werden.
2.4 Der Einmündungsbereich der von-Bodelschwingh-Straße und der Weserstraße in die Elgendorfer Straße soll durch Markierungen in Fahrbahnen gebündelt werden.
2.5 Der Inselbereich des Fürstenweges und der Elgendorfer Straße soll so verlängert werden, daß ein Oberfahren von der Elgendorfer Straße über den Furstenweg in Richtung Herrmannstraße nicht mehr möglich ist.
Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 528 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Saubitz-Wurstwiese" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Im Bereich des Flurstückes Nr. 58, Flur 12 wird die Abstandsfläche zum angrenzenden Fußweg Nr. 2392 von 8,oo m auf 5,oo m verringert.
Die überbaubare Fläche wird entsprechend erweitert.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
+)
- 8 -
}
vom
378
VII
r ^
gvom ! ].978 '
.VII i
!
79
II

