Akte 
Sitzung 27. September 1978
Entstehung
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Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

1. Für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen,

Wege und Plätze in

bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen einschließlich der Standspuren, Radwege, Gehwege, Schutz- und Rand­streifen) von

a) Wochenendhausgebieten, Campingplatzgebieten

b) Kleinsiedlungsgebieten

bei einseitiger Bebaubarkeit

c) Dorfgebieten, reinen Wohnge­bieten,

allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten,

Ferienhausgebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8

bei einseitiger Bebaubarkeit

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 bei einseitiger Bebaubarkeit

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und* sonstigen Sondergebieten im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0

e) Industriegebieten

aa) mit einer Baumassenzahl

bis 3^

- *

bb) mit einer Baumassenzahl über ß,0 bis 6,0

cc) mit einer Baumassenzahl üh,er .6,0

7,0 m

-10,0 m

8,5 m

14,0 m

10.5 m

l8,0 m

12.5 m

20,0 m 23,0 m

20,0 m 23,0 m 25,0 m 27,0 m

23,0 m 25,0 m

§

W

27,0 m