Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 513 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe III" als Satzung
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe III" wird hiermit Im Sinne des § 10 BBauG vom 18.8.1976 als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Plüschke (SPD) hat wegen Vorllegen vonSonderlnteresse (Eigentümer eines Im Plangeblet gelegenen Grundstückes) gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 514 -
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Elchwiese"
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:
Kulturamt Westerburg
Der Anregung hinsichtlich der Anlegung einer Zuwegung für die Hanggrundstücke westlich des Mühlgrabens wird nicht zugestimmt.
Begründung:
Die betroffenen Grundstücke, soweit sie ln Privateigentum sind, sind vom Sauertal bzw. Rebstock aus zugänglich. Die übrigen Grundstücke können über die Freifläche erreicht werden.
Katasteramt Montabaur
Die Korrekturen hinsichtlich des Planlnhaltes (Änderung von Flurstücksbezelchnungen) werden vorgenommen.
Verbandsgemeindewerk
Die Maßnahmen hinsichtlich der Wasserversorgung werden zu gg. Zelt durchgeführt. KEVAG, Koblenz
Die Forderung auf Errichtung einer abnehmereigenen Station wird anerkannt.
Landesamt für Denkmalpflege, Mainz
Das Gebäude Nr. 17 (Haus Strunk) wird Im Bebauungsplan als denkmalwerter Bau gekennzeichnet. Das städtische Haus Nr. 15 (ehern. Haus Keul) wird abgebrochen und ln Fachwerkbauwelse neu errichtet, wie mit dem Leiter des vorgenannten Amtes abgesprochen.

