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Krelsverwaltung Montabaur
Die Anregungen Im Schreiben vom 13.7.1978 zu Zlff. la bis e) werden berücksichtigt.
Zu Zlff. 2
a) Die Im Planentwurf vorgenommene Abgrenzung muß belbehalten werden, um für das DRK-Gebäude eine gewisse Freifläche zu erhalten.
b) Festsetzungen zur Bauweise und Baugestaltung werden festgesetzt.
c) Der Empfehlung zur Aufstellung eines Grünordnungsplanes wird nicht entsprochen.
Begründung:
Im Bereich des Festplatzes sind aus der Zweckbestimmung heraus keine grünordne- rlschen Maßnahmen möglich. Die privaten Grünflächen (Hanglage) sind bereits bepflanzt.
d) Auf die Ausweisung der Mischgebiete wird nicht verzichtet, da sich ln diesen Gebieten eine Mischnutzung darstellt.
Die Ausweisung von GE-Geblet - auch abgestuft - Ist nicht beabsichtigt.
Zlff. 3
Die erforderlichen Kanallsatlonsmaßnahmen werden durch die Verbandsgemelndever- waltung Montabaur zu gegebener Zelt durchgeführt.
Straßenbauamt Diez
Die vorgebrachten Anregungen werden berücksichtigt und die Eintragungen aus der Skizze ln den Planentwurf übernommen.
Punkt 1/5: - Vorlagen Nr. 515a + b -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Llndchen"
a) Einziehung eines Fußweges - Vorlage Nr. 515a -
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der o. a. Bebauungsplan wird dergestalt geändert, daß der ausgewiesene Fußweg, Parzelle Nr. 2101/13 eingezogen und dem Nachbargrundstück Nr. 2101/14 zugeschlagen wird.
b) Erweiterung überbaubarer Flächen - Vorlage Nr. 515b -
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 2101/30 und 2101/31, Flur 8 wird die überbaubare Fläche von 16,oo m auf 19,oo m erweitert.
Die Abstandsfläche vom Wendehammer bis zur Baugrenze soll 5,oo m betragen.
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