Akte 
Sitzung 22. Juni 1978
Entstehung
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Punkt 1/7: - Vorlagen Nr. 503 a + b -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

vom

79

VII

Vorlage Nr. 503 a - Forsthausstraße im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Eigendorf vom 22.9.1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend auf­geführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

^ vom ^ 1079 . VII

e

Bezeichnung

verlaufend von - bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

Forsthausstraße

Baumbacher Straße einschl. Wendehammer

Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 1. 1978 i ! festgesetzt.

Vorlage Nr. 503 b - Krokusstraße und Tulpenstraße im Stadtteil Eschelbach

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstel­lung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Eschelbach vom 24.9.1963 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend auf­geführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung

verlaufend von - bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

Krokusstraße

Dahlienstraße bis "Im Baumberg"

Grunderwerb

Tulpenstraße

Geranienstraße bis Krokusstraße und von Krokusstraße bis einschl. Wendehammer

Grunderwerb

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1.1.1978 festgesetzt.

3 vom 1978 VII