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Punkt 1/7: - Vorlagen Nr. 503 a + b -
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
vom
79
VII
Vorlage Nr. 503 a - Forsthausstraße im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Eigendorf vom 22.9.1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
^ vom ^ 1079 . VII
e
Bezeichnung
verlaufend von - bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Forsthausstraße
Baumbacher Straße einschl. Wendehammer
Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 1. 1978 i ! festgesetzt.
Vorlage Nr. 503 b - Krokusstraße und Tulpenstraße im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Eschelbach vom 24.9.1963 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von - bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Krokusstraße
Dahlienstraße bis "Im Baumberg"
Grunderwerb
Tulpenstraße
Geranienstraße bis Krokusstraße und von Krokusstraße bis einschl. Wendehammer
Grunderwerb
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1.1.1978 festgesetzt.
3 vom 1978 VII

